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Was kann das Konzept der Handlungsbefähigung zur Erklärung von Bewältigungsverläufen nach sexualisierter Gewalt beitragen?

Peter Caspari

[Forum Gemeindepsychologie, Jg. 27 (2022), Ausgabe 1]

Zusammenfassung

Bislang existieren nur wenige empirisch überprüfbare Konzeptionen, die eine umfassende und systematische Erklärung von Bewältigungsverläufen nach sexualisierter Gewalt ermöglichen. Um sich der Frage zu nähern, inwieweit dem Modell der Handlungsbefähigung diesbezügliche Potenziale zugeschrieben werden können, werden empirisch belegte Folgen und Auswirkungen sexualisierter Gewalt mit den einzelnen Dimensionen der Handlungsbefähigung in Verbindung gebracht. Dabei zeigt sich, dass diese Dimensionen in einem antithetischen Verhältnis zu negativen Folgen sexualisierter Gewalt zu stehen scheinen. Weitere Forschungen können daher (1) Aufschluss zu der Frage geben, inwieweit das Modell der Handlungsbefähigung Bewältigungsverläufe nach sexualisierter Gewalt erklären und (2) dazu beitragen kann, Strukturen und Formen der Unterstützung für Betroffene präziser zu fassen.

 

Schüsselwörter: Handlungsbefähigung, sexualisierte Gewalt, Folgen, Bewältigung, Lebenszeitperspektive

 

Summary

What can the concept of Handlungsbefähigung1 contribute to explaining coping trajectories after sexual violence?

 

So far, there are only a few empirically verifiable concepts that enable a comprehensive and systematic explanation of coping processes after sexual violence. In order to approach the question of the extent to which potentials in this regard can be ascribed to the model of Handlungsbefähigung, empirically proven consequences and effects of sexual violence are linked to the individual dimensions of Handlungsbefähigung. It turns out that these dimensions appear to be in an antithetical relationship to the negative consequences of sexual violence. Further research can therefore (1) provide information on the extent to which the model of Handlungsbefähigung can explain coping processes after sexual violence and (2) help to define structures and forms of support for victims more precisely.


Keywords: empowerment, sexual violence, impact, coping, lifetime perspective

 

 

Einleitung

Angesichts einer kaum zu überblickenden Literatur über die gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen des Erlebens von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend (Chen et al., 2012; MacIntosh & Ménard, 2021; Mosser, 2018) erscheint es bemerkenswert, dass systematische Erkenntnisse darüber, wie Betroffene trotz solcher Erfahrungen ein gelingendes Leben führen können, bisher kaum vorliegen. Dies dürfte zumindest partiell damit erklärbar sein, dass Forschungen zu den Folgen sexualisierter Gewalt schwerpunktmäßig auf gesundheitliche Parameter fokussieren, wobei sich der Blick nicht selten auf psychodiagnostische Kriterien verengt (Mosser & Schlingmann, 2013). Eine zentrale Rolle spielen dabei das Konzept des Traumas und dessen diagnostische Erfassung in Form der (komplexen) posttraumatischen Belastungsstörung. Der Traumaforschung kommt dabei nicht nur das Verdienst zu, ein vertieftes Verständnis für die – zum Teil langwierigen – Belastungen Betroffener zur Verfügung zu stellen, sondern darauf aufbauend entsprechende therapeutische Behandlungskonzepte zu entwickeln, deren Wirksamkeit – zumindest für bestimmte Betroffenenkohorten – als belegt gelten (Bohus et al., 2020; Cohen & Mannarino, 2012; Priebe & Bohus, 2018). Zudem kann man den Erkenntnissen der Traumaforschung insofern eine gesellschaftspolitische Bedeutung zumessen, weil sie Bagatellisierungen von sexualisierter Gewalt mit dem nachweisbaren Hinweis auf entsprechende Schädigungsfolgen überzeugend entgegenzutreten vermag.

Dennoch erscheint das Traumakonzept zu eng gefasst, wenn man die vielfältigen Auswirkungen sexualisierter Gewalt auf das Leben Betroffener umfassend zu verstehen versucht. Dies liegt einerseits an der inflationären Verwendung des Traumabegriffs im öffentlichen Diskurs, die zu indifferenten Zuschreibungen führt, wonach vielerlei Belastungsformen gemeinhin als „traumatisch“ bezeichnet werden, andererseits auf die Reduktion des Belastungserlebens nach sexualisierter Gewalt auf medizinisch beschreibbare Symptome (Mosser & Schlingmann, 2013). Insbesondere mangelt es einer rein medizinischen Perspektive auf die Folgen sexualisierter Gewalt an dem Vermögen, biografische Verläufe im Hinblick auf die Beeinträchtigung verschiedener Lebensbereiche zu erklären und entsprechende Wechselwirkungen zu verstehen (MacIntosh & Ménard, 2021b). Dies wiederum verweist auf das Problem des Traumakonzepts, ein tieferes Verständnis erfolgreicher Bewältigungsverläufe zu entwickeln, die nicht (nur) auf medizinisch-psychotherapeutische Interventionen im Sinne einer Traumatherapie zurückzuführen sind. Das, was heilt, ist keineswegs immer nur eine Traumatherapie. Sondern das Leben selbst.

Die psychologische Forschung stellt inzwischen eine Reihe von Konzepten zur Erklärung gelingender biografischer Verläufe nach (schweren) Belastungen in Kindheit und Jugend zur Verfügung. Die bekanntesten sind Resilienz (Werner, 1999), Salutogenese (Antonovsky, 1997) und Selbstwirksamkeit (Bandura, 1977). Inzwischen haben sich aufgrund einer sich zunehmenden Ausdifferenzierung des diesbezüglichen Diskurses auch Begriffe wie „posttraumatic growth“ (Calhoun & Tedeschi, 2006), „recovery“ (Phanicrat & Townsend, 2010), „personal mastery“ (King, Wardecker & Edelstein, 2015), „self compassion“ (Zeller et al., 2015) oder „making meaning“ (Simon, Feiring & Kobielski McElroy, 2010; Wright, Crawford & Sebastian, 2007) etabliert.

Interessant erscheint der Umstand, dass im Hinblick auf das, was hilft, medizinisch-psychotherapeutische Ansätze einerseits und (sozial)psychologische Konzepte andererseits recht unterschiedliche epistemische Kulturen zu repräsentieren scheinen. Während sich insbesondere die Traumaforschung immer stärker für biologische bzw. hirnorganische Manifestationen biografischer Belastungen zu interessieren scheint (vgl. Lohaus, Heinrichs & Konrad, 2018), treten in der psychologischen Forschung vor allem Subjekt-Umwelt-Beziehungen unter einer Lebensweltperspektive in den Vordergrund (Caspari, 2021). Soweit erkennbar reaktualisieren sich solche theoretischen Unterschiede immer stärker auch in der Strukturbildung der Versorgung von Menschen mit ausgeprägten biografischen Belastungen, die sich vor allem in einer fortschreitenden Orientierung der Psychotherapie an medizinischen Modellen manifestiert (Gahleitner et al., im Erscheinen).

Das Modell der Handlungsbefähigung, das sich in seiner Entwicklung vor allem auf sozialpsychologische Theorietraditionen bezieht2, soll im vorliegenden Beitrag auf mögliche Potenziale zur Erklärung von Bewältigungsverläufen nach sexualisierter Gewalt untersucht werden. Erste empirisch fundierte (Andresen et al., 2021) und theoretische (Caspari, 2021) Überlegungen, die hierzu bereits erarbeitet wurden, werden vertieft, um Möglichkeiten einer systematischen empirischen Erhebung der Rolle der Handlungsbefähigung bei der Bewältigung sexualisierter Gewalt herauszuarbeiten. Dazu werden im Folgenden die einzelnen Dimensionen der Handlungsbefähigung einer genaueren Analyse unterzogen.

 

Sinnhaftigkeit

Unter einer bewältigungsorientierten Perspektive, wonach sich die Erfahrung von Sinn in dem Empfinden manifestiert, „dass die konkreten Herausforderungen es wert sind, Anstrengung und Engagement darauf zu verwenden“ (Straus & Höfer, 2017, S. 17), wird unmittelbar erkennbar, dass individuelle Bewältigungspotenziale auf die „Anreize“ verweisen, die von Betroffenen in ihrer Lebenswelt vorzufinden sind. Sinn verweist hier sowohl auf einen bestimmten Zeithorizont, der psychologische „Belohnungen“ für die investierten Anstrengungen in Aussicht stellt als auch auf bestimmte Lebensbereiche, die in Bezug auf diese Anstrengungen besonders relevant erscheinen. Um dies anhand eines Beispiels zu illustrieren: Eine von sexualisierter Gewalt betroffene Jugendliche könnte sich trotz erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen (Konzentrationsschwierigkeiten, Erschöpfungszustände, Angst) besonders intensiv ihren schulischen Anforderungen widmen, weil sie darin eine Möglichkeit sieht, in Zukunft ein „normales“ Leben zu führen. Die intensive, wenn auch zeitaufwändige (und manchmal als quälend empfundene) Beschäftigung mit dem Lernstoff wird als sinnhaft erlebt, weil u. a. (1) Wissen generiert wird, (2) Erfolge erarbeitet werden können und (3) die existenziell wichtige Aussicht auf eine tragfähige Berufsperspektive wahrscheinlicher wird. Es wird erkennbar (und für die Betroffene – intuitiv – erfahrbar), dass sich Sinn, der mit Anstrengung im schulischen Bereich assoziiert ist, aus mehreren Quellen speist (vgl. LeBlanc, Brabant & Forsyth, 1996).

Unter einer klinischen Perspektive kontrastiert das Erleben von Sinn insbesondere die depressiven Symptomatiken der Antriebslosigkeit und des verminderten Interesses an Aktivitäten (vgl. Maniglio, 2010). Aus traumatheoretischer Sicht ist hier auch das umfassende Erleben in Betracht zu ziehen, wonach die Welt nach der traumatischen Erfahrung „nicht mehr so ist wie sie vorher war“. Dies kann wiederum mit einer ausgeprägten Hoffnungslosigkeit in Bezug auf die eigene Zukunft verbunden sein. Da das Empfinden, dass die Welt sicher und verlässlich ist, durch das Erleben sexualisierter Gewalt in grundlegender Weise außer Kraft gesetzt werden kann, besteht das Risiko, dass der Zugang zu Sinnerfahrungen erheblich erschwert wird. Dies trifft umso stärker zu, wenn subjektiv kein künftiger Zeithorizont mehr verfügbar scheint, der die Hoffnung auf ein besseres Leben in sich trägt.

Es kann daher die Hypothese aufgestellt werden, dass die Verfügbarkeit der Sinndimension bei Betroffenen von sexualisierter Gewalt mit einem gewissen Schutz gegenüber bestimmten depressiven Manifestationen verbunden ist sowie mit dem Gefühl, dass sich die Investition von Energie in das eigene Leben auch weiterhin lohnt. Ganz allgemein geht es darum, dass neben der sinn-losen Erfahrung der sexualisierten Gewalt Erfahrungsräume zugänglich sind, die Interesse wecken und Engagement ermöglichen. Entlang einer Entwicklungsdimension ist hier neben der Vielgestaltigkeit auch an die Veränderbarkeit solcher Sinnräume im Lebenslauf zu denken. Beispielsweise konnte bei ehemaligen Heimkindern nachgewiesen werden, dass sie sich trotz extrem aversiver Sozialisationsbedingungen auch in ihrer Kindheit bestimmte Nischen (wie Naturbeobachtung, Musik, Bücher, …) erkämpfen konnten, die Sinnerfahrungen ermöglichten (Caspari et al., 2021). Trotz negativer Ausgangsbedingungen in ihrer Kindheit und auch am Übergang zum Erwachsenenalter gelang es einigen von ihnen unter Aufbietung größter Anstrengungen, Ausbildungen zu absolvieren und im Berufsleben Fuß zu fassen. Die Überzeugung, dass es sich trotz einer von Fremdbestimmung und Entmutigung geprägten Kindheit und Jugend lohnt, Energie für die Erreichung persönlicher Ziele zu investieren, trug bei ihnen zur Verwirklichung eines als sinnvoll wahrgenommenen Lebens bei.

 

Verstehbarkeit

Während sich die Sinndimension auf ein umfassendes Empfinden in Bezug auf den Nutzen persönlicher Anstrengungen bezieht, verweist die Verstehbarkeit eher auf einen kognitiven Aspekt der Bewältigung, wobei die semantische Nähe zu „Verständnis“ zugleich auch an die emotionale und subjektive Komponente der hier in Frage stehenden Prozesse erinnert.

Im Kontext der Handlungsbefähigung geht es primär darum, dass „die Dinge, die einem zustoßen, strukturiert, erklärbar und verständlich“ erscheinen (Straus & Höfer, 2017, S. 17). Dies berührt unmittelbar das Erfordernis der psychologischen Bearbeitung erfahrener sexualisierter Gewalt im Lebenslauf. Auch hier ist die Entwicklungsdimension von entscheidender Bedeutung, weil Verstehbarkeit im Laufe des Lebens aufgrund sich verändernder kognitiver, moralischer und sozialer Kompetenzen des Subjekts jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen unterliegt (Draucker & Martsolf, 2008). Das Kind versteht die erfahrene sexualisierter Gewalt auf andere Weise als die/der Jugendliche, die eine solche Erfahrung zu bewältigen versucht. Erwachsene werden beim Versuch der retrospektiven Urteilsbildung (z.B. mit Hilfe so genannter „account making activities“ [Harvey et al., 1991]) wiederum auf andere kognitive, moralische und soziale Konzepte zurückgreifen als die betroffenen Kinder und Jugendlichen, die sie selbst waren. Unmittelbar evident wird die entlastende Funktion von Verstehbarkeit angesichts dysfunktionaler Schuldzuweisungen im Zusammenhang mit erlebter sexualisierter Gewalt (Wilson, Drozdek & Turkovic, 2006). Kinder (aber auch Jugendliche) haben bekanntlich häufig die Neigung, sich selbst als zumindest mitverantwortlich für die an ihnen begangene sexualisierte Gewalt wahrzunehmen oder auch anderen kognitiven Verzerrungen zu unterliegen, die aus gezielten Manipulationen seitens der Täter:innen resultieren (Finkelhor & Browne, 1985). Diese Verzerrungen bestimmen häufig über Jahre und Jahrzehnte die Sichtweise der Betroffenen auf das Missbrauchsgeschehen (Alix et al., 2020; Feiring & Cleland, 2007). Straus (2022) spricht von einer Art Dauerrätsel in Bezug auf (wichtige) biographische Ereignisse, für die man keine Erklärung hat. Diese werfen Fragen auf, deren Nicht-Beantwortung Energien an Vergangenes binden. Oft hat man auch das Gefühl ungerecht bzw. vom Schicksal schlecht behandelt zu werden. Im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt bedeutet Verstehbarkeit: Nachträgliche Dekonstruktion der Deutungshoheit des Täters/der Täterin, die zum Zeitpunkt der Tat aus dem eklatanten Machtungleichgewicht zwischen ihr/ihm und dem betroffenen Kind resultierte. Die in der Literatur beschriebenen Prozesse des Einordnens und Bewusstwerdens sind unter dem Gesichtspunkt der Verstehbarkeit zu betrachten (Rieske et al., 2018). Dabei ist zu beachten, dass solche Prozesse nicht automatisch mit psychischer Entlastung einhergehen, da die Erkenntnis, Opfer von sexualisierter Gewalt geworden zu sein, vertraute Strategien der Verdrängung, Verleugnung und Bagatellisierung und deren stabilisierende Funktion grundlegend erschüttert. Verstehbarkeit leistet aber insofern einen unverzichtbaren Beitrag zu psychischer Gesundheit, weil sie die für eine tatsächliche Verarbeitung des Geschehenen notwendige Voraussetzung der Realitätsanpassung schafft. Dies bedeutet auch, dass psychotherapeutische Interventionen im Lebenslauf auf je unterschiedliche „Versionen“ der betroffenen Person wirken, weil biografische Entwicklung mit jeweils unterschiedlichen Potentialen für Verstehen einhergeht.

Auf der Basis eines zunehmend vertieften Verständnisses der eigenen Betroffenheit wird es auch möglich, bei der Interpretation gegenwärtiger Erfahrungen auf veränderte innere Skripts und Deutungen (in Bezug auf die eigene Person und die soziale Umwelt) zurückzugreifen (Draucker et al., 2011). Verstehbarkeit profitiert zudem von Prozessen der sozialen Validierung, etwa dann, wenn im Rahmen institutioneller Aufarbeitungen Berichte von Betroffenen zu Narrativen verdichtet werden können, die die Erinnerungen Einzelner empirisch fundieren und in einen sinnhaft nachvollziehbaren Zusammenhang integrieren (Keupp et al., 2019). Insofern tragen sowohl die individuelle Bearbeitung (z.B. im Rahmen einer Psychotherapie) als auch institutionelle und gesellschaftliche Aufarbeitungsprozesse in zentraler Weise zu einer verbesserten Verstehbarkeit belastender Ereignisse aus der Vergangenheit bei, was Betroffenen bei ihrer Orientierung in der gegenwärtigen Welt unterstützt (Unabhängige Aufarbeitungskommission, 2019).

Die traumatheoretische Antithese zur Verstehbarkeit ist die Vermeidung. Deren Funktionalität resultiert aus der psychischen Entlastung, die sich bei Betroffenen subjektiv einstellt, wenn sie Gedanken und Gesprächen über traumatische Erlebnisse aus dem Weg gehen (Snow, Moorman & Romano, 2021). Die pathogene Kehrseite dieser Entlastung besteht in der (manchmal progredienten) Einschränkung des Alltagslebens sowie in der Blockierung der psychischen Verarbeitung und somit in einer Perpetuierung dysfunktionaler Kognitionen. Dieser zuletzt genannte Punkt verweist darauf, dass die psychische Strategie der Vermeidung die mit Verstehbarkeit assoziierten Bewältigungspotenziale in entscheidender Weise zu hemmen vermag.

 

Handhabbarkeit

Kinder und Jugendliche, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, erfahren einen gravierenden Verlust von Kontrolle und Einflussmöglichkeiten (Finkelhor & Browne, 1985). Indem sich die Täter:innen bei der Ausübung dieser Gewaltform in besonderer Weise das Ungleichverhältnis zwischen Erwachsenen und Kindern in Bezug auf Macht, Sexualität, Wissen und Erfahrung zunutze machen, erzeugen sie eine Beziehungskonstellation, die von Verwirrung, Abhängigkeit und Gefühlen des Ausgeliefert-Seins auf Seiten der betroffenen jungen Menschen geprägt ist (Kavemann, Etzel & Nagel, 2022). Auch wenn solche Konstellationen sehr heterogen sind und in unterschiedlichen Kontexten konfiguriert werden, so ist der Verlust (oder zumindest eine massive Beschränkung) von Einfluss- und Handlungsmöglichkeiten seitens der Betroffenen ein konstitutives Kennzeichen sexualisierter Gewalt. Dies zeigt sich besonders in perfiden emotionalen Verstrickungen, in denen sich Minderjährige von den Täter:innen geliebt und anerkannt fühlen und vordergründig das Gefühl haben, dass sie dem Erwachsenen zuliebe ihr Einverständnis zu den sexuellen Handlungen geben.

Weil aber Missbrauchssysteme per definitionem auf den oben erwähnten Ungleichverhältnissen beruhen, gibt es zumeist deutlich ausgeprägte Diskrepanzen in Bezug auf die Einflussmöglichkeiten auf das, was innerhalb solcher Systeme passiert. Symptomatisch erscheint zudem das Gebot der Geheimhaltung, das – explizit ausgesprochen oder implizit infiltriert – überdies den sozialen Handlungsspielraum der Betroffenen massiv beschneidet (van Delft et al., 2015).

Sexualisierte Gewalt bedeutet also eine systematische Beschränkung des Einflussvermögens der Betroffenen. Dies gilt sowohl für den familiären Kontext als auch für mehr oder weniger hermetische institutionelle Arrangements, die durch vielfältige Formen der Fremdbestimmung geprägt sind. Das Problem verschärft sich möglicherweise noch zusätzlich, wenn Kinder oder Jugendliche im Zuge der Aufdeckung der sexualisierten Gewalt und auch im Kontext der Hilfesuche erneut die Erfahrung machen, dass sie ihre persönlichsten Belange kaum beeinflussen können. Nicht selten werden sie in einem unübersichtlichen Geflecht institutionellen Agierens verschiedenen Situationen ausgesetzt, die bürokratischen Logiken der Erwachsenenwelt unterliegen und sich ihrer Handlungskontrolle weitgehend entziehen (Caspari & Neudecker, 2022; Mosser, 2009). Solche Aufdeckungskrisen perpetuieren grundlegende Ohnmachtsgefühle, die nicht nur innerhalb des Missbrauchssystems auftauchen, sondern auch dort spürbar werden, wo es eigentlich um Schutz und Bewältigung gehen sollte.

Vor diesem Hintergrund erweist sich das Konzept der Handhabbarkeit als grundlegende Dimension der Bewältigung sexualisierter Gewalt, insbesondere dann, wenn sich die fremdbestimmte Verfügung über den eigenen Körper, die eigenen Grenzen und die eigenen Gefühle zu einer generalisierten Ohnmachtserfahrung auswächst, die bei dem jungen Menschen die Erwartung erzeugt, dass er nicht „Herr im eigenen Haus“ ist (Freud, 1917) und sein Leben nicht aktiv gestalten kann. Ein Beispiel für solche Generalisierungen beschreiben Helfferich et al. (2019) im Zusammenhang mit Reviktimisierungsverläufen bei Mädchen im Kontext der stationären Jugendhilfe. Dabei können bei den Betroffenen häufig ineffektive oder unangemessene Konzepte von sexueller Integrität nachgewiesen werden, die sich beispielsweise in der Akzeptanz von Machtasymmetrien in Liebesbeziehungen äußern oder im „Aushalten von Kontrolle und ungewollten und/oder Schmerzen auslösenden sexuellen

Handlungen und Gewalt“ (Helfferich et al., 2019, S.62). Die Idee, eigene Beziehungs- oder Sexualitätsvorstellungen in einer Partnerschaft zu artikulieren oder gar durchzusetzen, ist bei vielen dieser Mädchen sehr schwach ausgeprägt, wodurch erhebliche Risiken für Reinszenierungen und Reviktimisierungen entstehen.

Das Erleben und Generalisieren von Ohnmachtsgefühlen (und damit auch das Ausmaß der empfundenen Selbstwirksamkeit) korrespondiert mit der Bildung von Erwartungen in Bezug auf soziale Situationen und Beziehungen oder hinsichtlich des eigenen Leistungsvermögens. Erwartungen dahingehend, ob man Schwierigkeiten meistern, Ziele erreichen und negative Gefühle bewältigen kann, organisieren in hohem Maße die Art und Weise, wie man sich den täglichen Herausforderungen des Lebens stellt (Straus, 2022). In Bezug auf Betroffene von sexualisierter Gewalt stellen Andresen et al. (2021, S.18) fest: „Der Erwartungshorizont verweist explizit darauf, dass nicht unabhängige Situationen Schritt für Schritt nacheinander erlebt werden, sondern dass Erwartungen an Folgen, an Abläufe und Konsequenzen immer miterlebt werden. Im Fokus steht nicht nur eine andauernde Verletzung, die geheilt werden muss, sondern ein Umgang mit fortbestehenden Gewaltanteilen im Alltag Betroffener.“

Die „fortbestehenden Gewaltanteile im Alltag“ (seien sie z. B. durch dysfunktionale Beziehungen, durch Behördenwillkür oder gesellschaftliche Ungerechtigkeiten hervorgebracht) fordern dazu heraus, die traumatische Ohnmacht nicht immer wieder neu erleben zu müssen, sondern Möglichkeiten der Einflussnahme zu identifizieren und zu probieren. Gerade an diesem Punkt zeigt sich, dass Erfahrungen der Handhabbarkeit und Selbstwirksamkeit nicht einfach nur durch persönliche Fähigkeiten von Individuen hervorgebracht werden können, sondern dass diese in hohem Maße auf eine Umgebung angewiesen sind, die solche Erfahrungen wahrscheinlicher macht. Es geht also vor allem darum, dass Betroffene in bestimmten Segmenten ihres Lebens die Möglichkeit erkennen, Selbstwirksamkeitserfahrungen zu machen. Dies kann sich z.B. auf Freizeitaktivitäten, auf soziale Erfahrungen oder auf Leistungsaspekte beziehen.

 

Perspektivität / Neugier

Der Aspekt der Perspektivität lässt sich antithetisch beziehen auf eine gewisse Rigidität, der sich Menschen häufig beim Versuch der Bewältigung traumatischer Erfahrungen bedienen. Die Funktion dieser Strategie besteht primär darin, die „aus den Angeln gehobene“ Welt in gewisser Weise wieder neu zu sortieren, um sich orientieren und zweckvoll handeln zu können. Die Kehrseite dieses Verfahrens besteht in einer mangelnden psychischen Flexibilität, da jede Irritation oder jeder Veränderungsimpuls als Gefahr gedeutet wird.

Insbesondere „man made disaster“ wie sexualisierte Gewalt machen vielfältige kognitive und emotionale Reorientierungen auf Seiten Betroffener über längere Lebensphasen erforderlich. Wie oben beschrieben korrespondieren Bewältigungsaufgaben mit entwicklungspsychologischen Parametern, sodass sich verfügbare Potenziale für die Interpretation des Geschehenen im Laufe des Lebens zunehmend ausdifferenzieren (können). Um in undurchsichtigen und emotional hoch besetzten Missbrauchsverstrickungen retrospektiv eine Art hermeneutische Ordnung herzustellen, liegt es nahe, auf Vereinfachungen zurückzugreifen: Das Kind unterliegt hier häufig noch der Deutungshoheit des Täters/der Täterin. Im Jugendalter wird auf Bagatellisierung oder Verdrängung zurückgegriffen, um selbstschädigende Kognitionen (wie Schuldzuweisungen an sich selbst oder die Überzeugung nicht „normal“ zu sein) nicht aushalten zu müssen. Mit zunehmender Bewusstwerdung kann es dazu kommen, dass Selbstentwertung in Hass auf die/den Täter:in und in eine generalisierte Wut auf die nicht schützende Umwelt umschlägt. Dieser Schritt stellt zwar eine fortgeschrittene Realitätsanpassung dar, unterliegt aber nach wie vor der Logik der Gewalt, die auf Polarisierungen, Rigidität und heftigen Affekten beruht (Keupp et al., 2019). Bei Betroffenen kann dies dazu führen, dass sie ihr Leben als in hohem Maße von den Folgen der sexualisierten Gewalt bestimmt (i.S. von „trauma centrality“ [Robinaugh & McNally, 2011]) erleben, was wiederum mit einer gewissen Rigidität von Deutungsroutinen und mit Praktiken des Agierens zur Überwindung von Ohnmachtsgefühlen einhergeht (Mosser, 2020).

Rieske et al. (2018) identifizierten in ihrer Studie zu Aufdeckungsverläufen nach sexualisierter Gewalt an Jungen die „Handlungsfähigkeit jenseits von Gewalt“ als wesentliche Ressource, um sexualisierte Gewalt und deren Auswirkungen erfolgreich bewältigen zu können. Sie bedienen sich dabei des Begriffs der „Entstrickung“ vom jeweiligen Gewaltsystem, wobei es wichtig sei, „dass Akteur_innen von Gewaltverhältnissen unabhängig sind oder werden bzw. eigene Verstrickungen erkennen und beenden. Dies ermöglicht zugleich wieder Sicherheit im eigenen Handeln“ (Rieske et al., 2018, S. 255). Zwei Aspekte erscheinen im vorliegenden Zusammenhang als besonders wichtig, nämlich einerseits die Fähigkeit bzw. Möglichkeit, eigene Verstrickungen zu erkennen (womit eventuell nicht nur die Verstrickung in das jeweils individuelle Missbrauchssystem, sondern auch in eine generalisierte gewaltbezogene Deutungslogik gemeint sein kann) und andererseits die damit verbundene erhöhte Handlungssicherheit.

Dies könnte einen Hinweis darauf liefern, dass Perspektivität im Kontext des Konzepts der Handlungsbefähigung mit einer Emanzipation sowohl gegenüber dem individuellen Missbrauchssystem als auch gegenüber gewaltassoziierten Kognitions- und Interpretationsmustern einhergeht. Perspektivität könnte daher tatsächlich eng angelehnt werden an „Handlungsfähigkeit jenseits der Gewalt“. Dies beinhaltet auch den Mut, den Rückzug auf Vereinfachungen und affektiven Überfrachtungen bei der Betrachtung und Interpretation sozialer Phänomene aufzugeben und sich auf „riskantere“ Wahrnehmungen einzulassen, die durch ein Sich-Aussetzen gegenüber unterschiedlichen, auch kontroversen Positionen im sozialen Diskurs befördert werden. Voraussetzung dafür ist die Bereitschaft, sich auch in solche Menschen empathisch hineinzuversetzen, deren Meinung man nicht teilt, um eigene Bewertungshorizonte erweitern und ausdifferenzieren zu können.

Eine traumatisch organisierte Rigidität in der Deutung (zwischenmenschlicher) Situationen, die häufig mit Polarisierungen und ausgeprägter Konflikthaftigkeit einhergeht (Keupp et al., 2019) wird ersetzt durch das Vermögen, sich reflexiv von solchen Situation zu „entstricken“ und aus mehreren Perspektiven auf ein Geschehen zu schauen. Dies wiederum ist mit einer Erweiterung der eigenen Handlungsoptionen und der Entwicklung von Interessen jenseits der Gewalt verbunden.

Entwicklungspsychologisch ließe sich annehmen, dass die Herausbildung von Interessen mit der Verfügbarkeit von Explorationsoptionen korrespondiert. Unbelastete Exploration ist aber nur dann möglich, wenn ein Kind nicht von fortdauernden Bedrohungen und Ängsten in Anspruch genommen wird, wobei der Organismus primär mit Stressbewältigung beschäftigt ist. Das bedeutet, dass es eines Lebensumfeldes bedarf, in dem Schutz und Sicherheit zuverlässig empfunden werden können, um es sich „leisten“ zu können, sich Interessen zuzuwenden, die vielfältige Entwicklungspotenziale freisetzen können (Brisch & Hellbrügge, 2015).

 

Akzeptanz des eigenen Selbst

Sexualisierte Gewalt kann auf Seiten der Betroffenen zu einer erheblichen Irritation oder Beschädigung des Selbstbildes beitragen (Krayer et al., 2015). Das Überschreiten persönlicher Grenzen, die Bemächtigung des intimen Bereichs durch die/den Täter:in stellt in mehrfacher Hinsicht einen Angriff auf die psychische und körperliche Integrität des Kindes oder der/des Jugendlichen dar. Die innerpsychische „Lösung“ für das Erleben dieser Art von Gewalt besteht häufig in der Introjektion der von außen kommenden aggressiven Impulse (Summit, 1983). Dabei geht es nicht nur um die Abwehr der als unerträglich verworfenen Wahrnehmung, dass nahestehende Personen (wie z. B. der eigene Vater), von denen das Kind abhängig ist, „schlecht“ sind, sondern auch um psychische Folgen, die aus den Manipulationen der Täter:innen resultieren: Körperliche Erregung wird als „Beweis“ dafür interpretiert, dass die Betroffenen bei den ihnen aufgezwungenen sexuellen Handlungen Lust empfinden; das von Kindern und Jugendlichen demonstrierte Bedürfnis nach körperlicher Nähe und zwischenmenschlicher Wärme wird zu deren Einverständnis für sexuelle Handlungen umfunktioniert; auch der Verzicht auf aktive Aufdeckung auf Seiten der betroffenen jungen Menschen wird als Zeichen ihrer Zustimmung interpretiert. Auf diese Weise entstehen vielfältige Introjektionsangebote, von denen sich Kinder und Jugendliche angesichts ihrer undurchschaubaren Verstrickung in ein Missbrauchssystem kaum zu distanzieren vermögen: „Ich wollte es ja auch“, „Ich hätte mich ja wehren können“, „Das hat sich ja auch irgendwie gut angefühlt“, „Ich bin ja immer wieder zu ihm hingegangen“ etc.

Die risikoreichen Konsequenzen für das Selbstbild der jungen Menschen sind evident (vgl. Summit, 1983). Indem die Betroffenen die Verantwortung und die Schuld für das Geschehene zumindest partiell übernehmen, empfinden sie sich als Personen, die „schmutzige Sachen“ machen und sich somit jenseits des gesellschaftlich Erwarteten positionieren. Die Geheimhaltung erfüllt vor diesem Hintergrund nicht nur die Funktion, die/den Täter:in vor Konsequenzen zu schützen oder den Drohungen des Täters/der Täterin Folge zu leisten, sondern es geht paradoxerweise auch um den Schutz einer gewissen persönlichen Integrität: Niemand soll erfahren, was man selbst gemacht hat. Angesichts einer Situation, in der sich die Introjektion als psychisch funktional und die Geheimhaltung als sozial funktional zu erweisen scheinen, ist es extrem schwierig, einen Weg aus dem Missbrauchssystem zu finden. Der Preis für diese vordergründigen Funktionalitäten besteht in einer schleichenden Korrumpierung des Selbstbildes, die in Richtung einer ausgeprägten Selbstentwertung, eines Selbstekels und Selbsthasses entgleisen kann. Das Problem verschärft sich dadurch, dass die Wirkung solcher Introjekte eine Tendenz zur Generalisierung aufweist: Es geht durchaus nicht nur um die eigene Rolle im Zusammenhang mit der sexualisierten Gewalt, sondern um eine grundlegende Infragestellung der eigenen Person. Das „Anders-Sein“ oder das „Schmutzig-Sein“ werden zu zentralen Identitätsparametern, die nicht nur das innerpsychische Erleben beherrschen, sondern auch zwischenmenschliche Erfahrungen kontaminieren (Finkelhor & Browne, 1985; Summit, 1983). Die bei Helfferich et al. (2019) beschriebenen Befunde machen dies exemplarisch deutlich: Weil internalisierte Konzepte von sexueller Integrität das Beziehungsleben betroffener Mädchen bestimmen, tragen diese zur Wiederholung dysfunktionaler Erfahrungen bis hin zur Reviktimisierung bei. Dadurch verfestigt sich der Eindruck, „nichts wert“ zu sein und „es nicht anders verdient zu haben“. An diesem Punkt wird erkennbar, wie negative Selbstbilder einen Erwartungshorizont formen, der von ausgeprägtem Pessimismus bestimmt ist.

Es erscheint daher wichtig, dass Betroffene verstehen, wie es zur Entwicklung ihres (generalisierten) negativen Selbstbildes gekommen ist (Draucker et al., 2011). Dieses Verstehen kann mit schmerzhaften Einsichten verbunden sein, aber es ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich junge Menschen von den von ihren negativen Introjekten forcierten Wiederholungszwängen distanzieren können. Anerkannt, angenommen und geliebt zu werden ermöglicht eine Korrektur solcher Selbstbilder und lässt Optimismus am Horizont zwischenmenschlicher Beziehungen entstehen.

 

Zugehörigkeit

Thomas Schlingmann hat mit seiner auf männliche Betroffene bezogenen Konzeption, wonach das Erleben von sexualisierter Gewalt mit einem Ausschluss aus der eigenen Geschlechtergruppe assoziiert ist, eine der grundlegendsten Folgen dieser Gewaltform auf radikale Weise deutlich gemacht (Schlingmann, 2009). Weil mit dem Opfersein zentrale geschlechtsbezogene Identitätsattribute verloren gehen, passen die Betroffenen nicht mehr in die gesellschaftliche Konstruktion hegemonialer Männlichkeit (Connell, 2015). Die Betroffenheit von sexualisierter Gewalt wirft daher vielfältige Identitätsprobleme auf (Mosser, 2009). Diese sind wiederum in zentraler Weise mit Fragen der Zugehörigkeit verwoben, die sowohl in der Phase des sexuellen Missbrauchs als auch in den darauf folgenden Aufdeckungs- und Hilfesuchsystemen eine hohe Relevanz besitzen.

Innerhalb von Missbrauchssystemen werden in der Regel wirkmächtige Zugehörigkeitsoptionen generiert. Dies kann sich sowohl auf das exklusive Beziehungsangebot des Täters/der Täterin beziehen als auch auf einen bestimmten sozialemotionalen Kontext wie einen Sportverein, eine Pfadfinder- oder Ministrantengruppe. Ein durch Geheimhaltung und affektive Aufladung aufgewertetes Zugehörigkeitsempfinden ist ein wichtiges Konstitutiv für Verstrickungen in Missbrauchssystemen. Dies führt nicht selten zu einer parallel stattfindenden Reduzierung alternativer Zugehörigkeitsoptionen bis hin zur sozialen Isolation: Das betroffene Kind oder die/der betroffene Jugendliche „gehört“ nur noch in den sozialen Kontext, in dem die sexualisierte Gewalt verübt wird. Solche Dynamiken resultieren aus entsprechenden Manipulationen der Täter:innen und aus einer schleichenden Entfremdung gegenüber der sozialen Welt außerhalb des Missbrauchssystems (Clasen, Blauert & Madsen, 2018). Diese erscheint wahlweise feindselig, „verstockt“ oder als zu anforderungsreich. Zunehmend organisieren Gefühle der Scham, des Selbstekels und der Schuld das soziale Agieren der Betroffenen. Nicht selten manifestiert sich dies in einem sozialen Rückzug und dem Verlust von Zugehörigkeiten. In der Phase der Aufdeckung/Beendigung der sexualisierten Gewalt und auch im Rahmen der Inanspruchnahme von (professioneller) Hilfe konkurrieren alternative Zughörigkeitsangebote mit den emotionalen Qualitäten, die das Missbrauchssystem bereitgestellt hatte. Von besonderer Bedeutung können hier die Eltern sein und die Reaktualisierung früher Bindungsrepräsentationen (Mosser, 2009).

Überdauernde Schamgefühle oder das Empfinden, nicht „normal“ zu sein, können zu nachhaltigen sozialen Problemen führen, die durch Suchtverhalten (Alkohol, Drogen, PC-Spiele, Internetsucht) noch zusätzlich verschärft werden (Fletcher, 2021). In unserer Studie über ehemalige Heimkinder fielen die häufigen Berichte über Einsamkeit und soziale Isolation über weite Strecken im Lebenslauf auf (Caspari et al., 2021). Ein tiefsitzendes Misstrauen gegenüber anderen Menschen und eine trotzig verteidigte Autonomie (die aus dem Widerwillen resultiert, sich von irgendjemanden noch „etwas sagen zu lassen“) trugen zu Biografien bei, die von dem Versuch gekennzeichnet waren, sich „alleine durchzuschlagen“. Angesichts dieser Befunde ist an die Notwendigkeit einer intersektionalen Betrachtungsweise bei der Analyse der Folgen sexualisierter Gewalt zu erinnern. Soziale Zugehörigkeitsoptionen scheinen neben ökonomischen Ressourcen und gesellschaftlicher Anerkennung eine besonders wichtige Rolle bei der Bewältigung dieser Folgen zu spielen (Mosser & Straus, 2020). Solche Zugehörigkeiten können „nachträglich“ durch die Teilnahme an Selbsthilfegruppen oder durch das Engagement in Betroffenenorganisationen hergestellt und erlebt werden (Busch, Dill & Mosser, 2020) – allerdings bedarf auch dies der Voraussetzung, dass Misstrauen, Angst und Scham so weit überwunden werden, dass der Zugang zu solchen Möglichkeiten realisiert werden kann.

Die hier nur überblicksartig skizzierten Aspekte sozialer Entfremdung dürften in hohem Maße zu langfristigen Schädigungen durch sexualisierte Gewalt beitragen. Sie modulieren die jeweils vorzufindenden Zugehörigkeitsoptionen in verschiedenen Lebensphasen, z.B. Familie in der Kindheit, Peer-group in der Jugend, Partnerschaft im (Übergang zum) Erwachsenenalter, eigene Familiengründungen, Freundeskreise, Mitgliedschaften in Vereinen usw. (MacIntosh & Ménard, 2021a).

Jede Erfahrung von Zugehörigkeit kann als Resilienzfaktor im Zusammenhang mit der Bewältigung sexualisierter Gewalt wirksam werden. Wie gezeigt werden konnte, spielen solche Erfahrungen eine wichtige Rolle bei der alltäglichen Identitätsarbeit und bei der Identitätsbildung (Mosser, 2009). Daher ist der von Thomas Schlingmann erwähnte Ausschluss aus der eigenen Geschlechtergruppe reversibel, weil sich aufgrund vielfältiger Zugehörigkeitserfahrungen im Lebenslauf variable Selbstbilder entwickeln können, die verschiedene, sich dynamisch verändernde Versionen des Selbst und des eigenen Geschlechts zu tolerieren vermögen (Draucker et al., 2011).

 

Weiterführende Überlegungen

Die in diesem Beitrag vorgestellten Aspekte führen zunächst zu der Einschätzung, dass (1) die Dimensionen der Handlungsbefähigung für die Bewältigung sexualisierter Gewalt insofern relevant sind, weil sie in einem antithetischen Verhältnis zu bekannten Folgen solcher Erfahrungen stehen und (2) bei Betroffenen von sexualisierter Gewalt das Risiko bestehen dürfte, dass sie eine geringere Handlungsbefähigung aufweisen als Menschen, die solche Erfahrungen nicht gemacht haben. Daraus ergeben sich Ansatzpunkte sowohl für empirische Forschungen als auch für die Unterstützung Betroffener.

Empirische Arbeiten könnten sich darauf beziehen, Korrelationen bestimmter Dimensionen der Handlungsbefähigung mit klinischen Manifestationen zu ermitteln. So scheint eine Reihe depressiver und posttraumatischer Symptome in einem nachvollziehbar negativen Zusammenhang zu den meisten Dimensionen der Handlungsbefähigung zu stehen. Exemplarisch ist hier an (generalisierte) Gefühle der Hoffnungslosigkeit in Bezug auf die Zukunft, an Rigidität, Antriebslosigkeit und Vermeidung zu denken. Bildlich gesprochen konkurriert hier die im Konzept der Handlungsbefähigung beschriebene Erweiterung der (Er)Lebensoptionen mit der in den klinischen Bildern der Depression und posttraumatischen Belastungsstörung zum Ausdruck gebrachten Verengung derselben.

Ein zweiter empirischer Strang kann sich auf Unterschiede innerhalb der Gruppe der von sexualisierter Gewalt Betroffenen in Bezug auf deren Handlungsbefähigung beziehen. Wenn man annimmt, dass Handlungsbefähigung die Verfügbarkeit von Bewältigungspotenzialen widerspiegelt, so könnten dadurch wertvolle Einsichten zu der Frage generiert werden, was zu einer erfolgreichen Bewältigung sexualisierter Gewalt beiträgt.

Dies wiederum führt zu der Frage, wie die (professionelle) Unterstützung Betroffener durch solche Erkenntnisse weiterentwickelt werden könnte, wobei das Konzept der Handlungsbefähigung insbesondere zu einer verbesserten Integration klinischer und lebensweltbezogener Hilfsangebote beitragen dürfte. Zumindest scheinen die hier angestellten Überlegungen darauf hinzuweisen, dass es sowohl einer – im Rahmen von Psychotherapie und Beratung angeeigneten – Ausweitung des inneren Reflexionsraumes als auch einer – durch sozialpädagogische Angebote angeregten – Erweiterung des äußeren Erlebnisraumes bedarf, um schwerwiegende Erfahrungen wie sexualisierte Gewalt erfolgreich bewältigen zu können.

 

Endnoten

  1. The concept of Handlungsbefähigung can be understood as a meta-resource that develops from the experience of being able to make an impact in one's life (self-efficacy), of understanding one's own life as meaningful, understandable, and manageable (sense of coherence), and of being part of a sustainable social network that conveys belonging and support.
  2. Handlungsbefähigung kann als Metaressource verstanden werden, die sich aus den Erfahrungen entwickelt, im Leben etwas bewirken zu können (Selbstwirksamkeit), das eigene Leben als sinnvoll, verstehbar und handhabbar zu begreifen (Kohärenzgefühl) sowie Teil eines tragfähigen sozialen Netzes zu sein, das Zugehörigkeit und Unterstützung vermittelt (Straus & Höfer, 2017).

 

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Autor

Peter Caspari
caspari@bitte-keinen-spam-ipp-muenchen.de
+49 89 231716, Ext. 9122
Dr. phil., Dipl.-Psychologe, Traumatherapeut (EMDR), Systemischer Therapeut, systemischer Supervisor; Mitarbeiter des Instituts für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) in München; Arbeitsschwerpunkte: Sexualisierte Gewalt, Gewalt in Institutionen, Gender, traumatisierte Systeme

 

 



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