[Forum Gemeindepsychologie, Jg. 30 (2025), Ausgabe 2]
Liebe Zuhörer*innen, wir möchten Sie zu einer utopischen Zeitreise einladen. Wir befinden uns ab sofort im Jahr 2060 auf einer Tagung zum Thema Mental Health in Europa. Wir halten eine Rückschau auf die Zeit um 2018:
Jetzt im Jahr 2060 ist es kaum noch vorstellbar, dass Probleme des Individuell-Psychischen und das Sozial-Kontextuelle im Jahr 2018 strikt getrennt wurden.
Wichtig für diese Fehlentwicklung war damals die Abrechnung der Psychotherapien als Krankenbehandlung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die künstlich isolierten psychischen Probleme und Störungen wurden damit als Krankheiten im gut ausgestatteten medizinischen System abgerechnet, obwohl die Theorien darüber mitnichten in der Medizin wurzelten. Für die soziale Seite psychischer Störungen gab es ein hoch zersplittertes Nebeneinander von dürftigen Hilfsangeboten. Es gab ja auch noch keine europäische Politik, innerhalb derer das Soziale, die Gesundheit und die Bildung im räumlichen Kontext aufeinander bezogen sind, und die damit ein breiteres Verständnis von Mental Health ermöglicht.
Inzwischen konnten ja die Bildungsgänge für den Bereich Mental Health europaweit wieder an die öffentlichen Bildungseinrichtungen zurückgeholt werden.
Damals vertraten die verschiedenen Therapieschulen ihre je eigenen Interessen und das Ziel, unter das Dach der GKV-Finanzierung zu kommen. Sie kämpften um Marktzugang und eine evidenzbasierte Legitimation ihrer Verfahren, als wären sie kulturfreie, biomedizinisch standardisierbare Verfahren wie etwa eine Medikamentenverordnung.
Das Psychotherapeutengesetz hatte zusätzlich dafür gesorgt, dass die Integration psychotherapeutischer Kompetenzen in den psychosozialen Bereichen nicht gelang. Der Unsinn der privaten Niederlassung von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen nach einem antiquierten ständischen Privilegien-System führte zu einer Zementierung der Trennung des Psychischen und Sozialen in der vereinzelnden Wirtschaftsform der Psychotherapiepraxis.
Aber es war ja damals die Hoch-Zeit des Neoliberalismus und man glaubte, dass es politisch klug wäre, alles über den Markt zu regeln. Dies führte zum wachsenden Niedergang öffentlicher sozialer Infrastrukturen mit den bekannten Folgen von extremer sozialer Ungleichheit und sozialem Unfrieden mitsamt der Ausbeutung dieser Situation durch autoritäre populistische Bewegungen.
Es waren letztlich zivilgesellschaftliche Einflüsse – durchaus unterstützt von Kräften der Wirtschaft –, die in den letzten Jahrzehnten für eine neue Aufteilung zwischen öffentlichen und privaten Aufgaben sorgten. So befinden wir uns jetzt hier auf einer europäischen Tagung mit hoher zivilgesellschaftlicher und Nutzer*innen-Beteiligung und sind Zeug*innen einer Entwicklung, in der es nicht nur zu einer umfassenden Reform, sondern auch zu einer vernünftigen Finanzierung europäischer Gesundheits-, Sozial- und Bildungspolitik gekommen ist.
Die neoliberale Idee, die Gemeinschaftsaufgaben kleinteilig über den Markt und konkurrierende private Anbieter und Träger aufzusplitten – und das auch noch landespolitisch unterschiedlich –, erwies sich als zu teuer und auch durch immer neue Gesetze nicht mehr steuerbar. Sogar Wohlfahrtsorganisationen und Krankenkassen wurden daran gemessen, ob sie als Wirtschaftsunternehmen Erfolg hatten.
International waren die Rechte der Investoren weit besser geschützt als die Menschenrechte. Die minimalen Basisvoraussetzungen dafür, sich entsprechend eigener Vorstellungen entwickeln zu können, waren nicht gegeben, und sie wurden in Deutschland (und anderswo) erst in Ansätzen als legitimer (menschen-)rechtlicher Anspruch begriffen.
Die Abschaffung von nationalen und Länder-Egoismen im Sinne der Europäischen Idee hat sich durchgesetzt. Dies hat aber nicht – wie viele befürchteten – etwa zur Gleichschaltung kultureller Verschiedenheit, sondern – ganz im Sinne der Gemeindepsychologie – zu einem neuen Aufblühen des Kommunalen und von Diversität geführt.
Diversität und das Nebeneinander von unterschiedlichen Ansätzen und Ideen haben sich durchgesetzt. Das Ungleichgewicht zwischen neuro- bzw. biowissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Ansätzen im Umgang mit Mental Health hat sich aufgelöst und damit einher ging auch eine Stärkung der ambulanten Versorgung sowie eine massive Reduzierung von Klinikbetten.
Es gibt eine Renaissance der Sozialwissenschaften und eine neue, enge Kooperation zwischen den Mental-Health–Berufen.
Zentraler Fokus für die Arbeit der verschiedenen Berufsgruppen zusammen mit den Betroffenen an der Veränderung ist das Wohlbefinden der Menschen und nicht ihre Psychopathologie. Die Kompetenz derer, die im Gesundheits- und Sozialbereich arbeiten, ist daher nicht mehr an Techniken und standardisierte Verfahren gebunden. Sie müssen auch keine Einzelleistungen mehr abrechnen, die das definieren, was sie tun.
Psychotherapeut*innen mussten vor 40 Jahren ihre Ausbildung zunächst an praxisfernen Universitäten mit unsicheren Übergangsmöglichkeiten vom Bachelor- zum Masterstudium absolvieren. Dann mussten sie ihre Therapiequalifikation auf dem Markt der satt verdienenden Ausbildungsinstitute für zigtausend Euro einkaufen, um schlussendlich auch noch für die praktische Lizenz zum Therapieren um die 80.000€ (in Berlin) für einen Kassensitz zu zahlen.
Anschließend mussten die Kredite abbezahlt werden. Das ging am besten bei einer Niederlassung in gut situierten Stadtteilen und Gegenden mit vielen privat Versicherten oder solventen Selbstzahler*innen. Da auch das Wohnen immer radikaler über den Markt organisiert wurde, waren bald die Psychotherapeut*innen und ihre wartezimmerfähigen Patient*innen in einigen Stadtteilen unter sich.
Diesen schlimmen Auswirkungen einer verfehlten Ausbildungspolitik wurde ein neues Ausbildungskonzept entgegengesetzt.
Das Studium ist nun als durchgängig studierbare, berufsqualifizierende Ausbildung konzipiert. Nach einem Bachelorstudium, in dem ein breiter Überblick über die Psychologie und ihre Methodik angeboten wird, folgt ein Masterstudium, in dessen Rahmen die Studierenden in Formen der psychosozialen Hilfe und auch in verschiedene psychotherapeutische Verfahren und deren Grundlagen eingeführt werden.
Theorie und Praxis sind bereits im Studium eng miteinander verbunden. In beiden Studienabschnitten arbeiten die Studierenden unter Anleitung und Supervision in einer psychosozialen Einrichtung. Dort werden sie zum Beispiel mit Problemfamilien konfrontiert, die sie während ihrer weiteren Ausbildung psychosozial und psychotherapeutisch betreuen. Es ist auch möglich, dass sie in einem gemeindepsychiatrischen Verbund Langzeitpatient*innen unter Einbeziehung ihres institutionellen, familiären und sozialen Umfelds beraten, betreuen und ebenfalls psychotherapeutisch behandeln.
Die Thematik der wissenschaftlichen Masterarbeit kommt aus dem Bereich der psychosozialen Unterstützung in enger Zusammenarbeit mit den Praxiseinrichtungen. Auf diese Weise wird auch die Orientierung auf Forschung in die Einrichtungen hineingetragen.
In einer nach-universitären Phase wird diese Verzahnung von wissenschaftlichem Arbeiten und Praxis in den psychosozialen Einrichtungen und gemeindepsychiatrischen Institutionen weitergeführt.
Wichtig ist hier, dass die Studierenden in den verschiedenen Phasen der Ausbildung mit der Lebenswelt der betreuten Menschen in Kontakt kommen und von und mit ihnen lernen, die Bedingungen, welche die Probleme und Störungen eventuell ausgelöst haben oder aufrechterhalten, zu analysieren und zusammen mit den Klient*innen Wege zur Veränderung zu finden.
Dies steht in deutlichem Gegensatz zum Ansatz der Psychotherapie in der damaligen Zeit, die sich für Patient*innen mit stärkeren psychosozialen Beeinträchtigungen nicht mehr zuständig fühlte.
Inzwischen geht man von einem komplexen Modell beruflicher Fähigkeiten aus und davon, dass berufliche Handlungsstrategien lokal eingebettet sein sollten, um zum Verhandlungsgegenstand zwischen Profis und Betroffenen zu werden.
Niemand hätte sich 2018 vorstellen können, wie das, was damals gerade als Empowerment und Recht auf Teilhabe begann, die Beziehung zu Klient*innen und dem ganzen psychosozialen Bereich verändern würde.
Inzwischen kontrollieren auf lokaler Ebene Nutzer*innen und Angehörige die Prioritäten öffentlicher und gemeinnützig angebotener psychosozialer Dienste. Psychotherapeutische Kompetenz ist integriert in die berufsübergreifend arbeitenden Teams. Und die selbstverantwortlich handelnden Mitarbeiter*innen sind fest angestellt und werden anständig bezahlt, ohne sich die Finanzierung über ein unsinniges System von standardisierten und minutiös zu dokumentierenden Einzelleistungen zusammenstoppeln zu müssen. Sie sind frei, ihre Kompetenzen so einzusetzen, dass es zu einer Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten und des Wohlbefindens in der Region kommt, für die sie verantwortlich sind. Früher mussten sie im Korsett einer Gebührenordnung möglichst viele Therapiestunden bei Klient*innen mit Krankheitsdiagnosen einsammeln.
Auch digitale Medien werden zunehmend zur Versorgung der Menschen in bevölkerungsschwachen Gebieten, aber auch in den Städten eingesetzt. Eine Mental-Health-Ethikkommission aus Expert*innen und Nutzer*innen hat Standards für Digitale Gesundheitsförderung entwickelt und überwacht nun deren Einhaltung. Die wichtigsten Prinzipien – wie Kommerzfreiheit, Datenschutz, Selbstorganisation und -moderation, Verbot von KI-generierter Scheinzuwendung bzw. Gefühlsarbeit, Supervision durch Expert*innen bei Bedarf – haben sich seitdem bewährt und zu einer unverzichtbaren Ergänzung in Gesundheitsförderung, Therapie und Rehabilitation geführt.
Wir hatten im Jahr 2018 ein Versorgungssystem, das auf expert*innen-definierte Heilbehandlung von Krankheiten abgestellt war.
Inzwischen, im Jahr 2060, steht das Recht für alle im Vordergrund, sich nach eigenen Vorstellungen sozial, psychisch und biologisch zu entfalten und teilhaben zu können. Gesundheit wird in diesem Sinne umfassend gefördert und, soweit notwendig, wieder hergestellt.
Dafür hat sich bewährt:
· Die Fokussierung auf das Wohlbefinden und die Entwicklung der Menschen.
· Eine solidarisch finanzierte Versorgung mit starker Einbeziehung und Einflussnahme von Nutzer*innen.
· Eine Forschung, die solidarisch aus einem Topf finanziert wird, der durch die Bürgerversicherung, staatliche Quellen und die Industrie gefüllt wird.
· Und schließlich eine solidarisch finanzierte Ausbildung, die durchgehend an den Universitäten vom Bachelor zum Master führt und dann in eine nicht-universitäre Praxisphase mündet.
Mit diesem Blick auf inzwischen Bewährtes endet unsere Zeitreise in die Vergangenheit der Psychotherapie und psychosozialen Versorgung.
Autoren
Jarg Bergold
Dr. phil., Dipl.-Psych., Professor emeritus für Klinische Psychologie und Gemeindepsychologie an der Freien Universität Berlin. Werdegang: Nach einem Studienaufenthalt in London wissenschaftlicher Mitarbeiter für Lehre und Praxis der Verhaltenstherapie am Institut für Klinische Psychologie an der Universität München und ab 1971 Verhaltenstherapeut und Dozent für medizinische Psychologie an der psychiatrischen Poliklinik der Universität Bern. Ab 1974 Professur für Klinische Psychologie und Gemeindepsychologie an der Freien Universität Berlin. Seit 1974 emeritiert. Forschungsschwerpunkte: Psychotherapieforschung, Entwicklung und Evaluation regionaler psychosozialer Versorgung, Evaluation von Krisendiensten, partizipative Forschung, z. B. mit obdachlosen Menschen, mit Jugendlichen aus Armenvierteln in Argentinien.
Manfred Zaumseil† war bis zu seiner Pensionierung 2008 Hochschullehrer für Klinische Psychologie mit selbst gesetztem gemeindepsychologischem und kulturpsychologischem Schwerpunkt an der Freien Universität Berlin. Danach beschäftigte er sich mit den psychosozialen Folgen von Naturkatastrophen in Südostasien. Anschließend verfolgte er die Entwicklungen im psychosozialen Bereich aus altersangemessener Distanz und versuchte in einer Besuchskommission dazu beizutragen, dass in der Psychiatrie weniger Zwang angewendet wird.