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Scham nach sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend als Folge öffentlicher Zuschreibungen

Christa Paul
[Forum Gemeindepsychologie, Jg. 21 (2016), Ausgabe 1]

Zusammenfassung

Der Text thematisiert die Bedeutung des öffentlichen Diskurses über sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend für die Entwicklung von Schamgefühlen bei Betroffenen dieser Gewaltform aufgrund von darin enthaltenen stigmatisierenden Zuschreibungen eines Opferstatus. Dieser Frage wird auch anhand von Texten über kindliche Sexualität nachgegangen. Dabei wird erörtert, inwiefern darin enthaltene Verweise auf die mögliche Schuld oder Unschuld von Kindern und Jugendlichen im Kontext sexualisierter Gewalt ebenfalls dazu beitragen, die Entwicklung von Scham zu befördern. Ausgehend von der Annahme, dass diese Diskurse die Selbstwahrnehmung Betroffener beeinflussen, wird geschlussfolgert, dass sie das Scham-Schuld-Dilemma, mit dem Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend konfrontiert sind, verstärken.

Schlüsselwörter: sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, Opferstatus, Scham, Stigmatisierung, Schuld, Unschuld, kindliche Sexualität, Chancen individueller Bewältigung der Gewalterfahrung

Summary

Feelings of shame after sexual violence in childhood and adolescence as a result of public attributions

Public discussion about sexual violence in childhood and adolescence may contribute to the development of feelings of shame in those affected due to their stigmatization as victims. The author describes how the debate on sexuality of children is interspersed with references to possible guilt and innocence of children and adolescents when it comes to sexual violence. Assuming that public debate has an impact on the self-perception of victims of sexual violence the author reaches the conclusion that the guilt-shame dilemma victims are confronted with is intensified by this debate.

Keywords: sexual violence in childhood and adolescence, fixed status as a victim, feelings of shame, stigmatization, guilt, innocence, childhood sexuality, chances of individual coping with experiences of violence

Einleitung

In der Scham wird das Selbst verachtet. Das stellen Peter Joraschky und Karin Pöhlmann in ihrem Beitrag für ein Handbuch über sexuellen Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung fest (Joraschky & Pöhlmann, 2005). Auch Boris Cyrulnik bezieht sich auf diese Zusammenhänge (Cyrulnik, 2011). Cyrulnik geht es bei seinem Nachdenken über Scham darum zu zeigen, wie die Entstehung von Scham mit der sozialen Umwelt verbunden ist. Auf sexualisierte Gewalt kommt er dabei immer wieder zu sprechen. Seinen Ansatz verdeutlicht folgendes Zitat: "Die Scham kommt ... daher, dass dem anderen zugeschrieben wird, er habe eine schlechte Meinung von einem selbst. ... Gehemmt vom Blick dessen, mit dem er so gern eine Beziehung gegenseitiger Achtung hergestellt hätte, empfindet er eine schmerzliche Enttäuschung darüber, dass er sich so geringgeschätzt fühlt" (ebd., S. 59). Auch Jens L. Tiedemann stellt seine Äußerungen über Scham in einen sozialen Zusammenhang: "In der Scham erfährt das Subjekt eine Infragestellung und Bedrohung der sozialen Wertschätzung, Akzeptanz und Anerkennung" (Tiedemann, 2013, S. 9). Tiedemann führt weiter aus: "Das Thema der Scham bringt uns zum Verbindungspunkt zwischen Kultur und Individuum, Selbst und Anderem" (ebd., S. 11).1 Von diesen Gedanken ausgehend, soll hier der Frage nachgegangen werden, inwieweit eine bestimmte in der öffentlichen Wahrnehmung vorherrschende Sicht auf sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend die Entstehung von Scham befördert. Dabei wird insbesondere auch die Ausrichtung einer Sexualmoral einbezogen, die Kinder als a-sexuell begreift. Gefragt wird sodann danach, inwiefern auch diese Sichtweise das Entstehen von Scham in Folge sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend begünstigt.

Folgen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend: Opferstatus und Stigmatisierung

Im Jahr 1996 veröffentlichte Tanja Schmidt eine Arbeit mit dem Titel "Auf das Opfer darf keiner sich berufen", in der sie damalige Diskurse über sexualisierte Gewalt an Mädchen kritisch beleuchtet (Schmidt, 1996). Schmidt äußert sich darin über die Folgen bestimmter öffentlicher Zuschreibungen für von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend Betroffene.2 Als Ausgangspunkt für ihre Überlegungen bezieht sie sich auf die Erfahrung von Betroffenen, sich "durch die Formen der Öffentlichkeit ... im Prozess der Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte nicht entlastet oder unterstützt, sondern eher bedrängt" zu fühlen und "reduziert auf ihren Opferstatus". Als eines der vordringlichsten Probleme benennt Schmidt die öffentliche Rede, die ein "Bild konstruiert", das es Betroffenen erschwere, ihre Erfahrung "in die kollektive Kommunikation zu integrieren" (ebd., S. 17). Denn, so die weitere Argumentation, die individuelle Aneignung von sexualisierten Gewalterfahrungen im Sinne einer differenzierten Betrachtung der eigenen psychischen Verwobenheit und damit der Entwicklung von Bewältigungsstrategien, die eine aktive Aneignung und eine Zunahme an Handlungsfähigkeit ermöglichen, sei auf "einen äußeren Ort" angewiesen (ebd., S. 39). Und weiter: Warum den Betroffenen ein geeigneter "äußerer Ort" vorenthalten werde, könne anhand der "Bedeutung dieses vorstrukturierten Blicks innerhalb der Dynamik des gesellschaftlichen Machtgefüges" erklärt werden (ebd., S. 41). Hierzu erläutert Schmidt, anfänglich (zu Beginn der 80er Jahre des 20. Jh.) habe ein von Betroffenen begonnener Diskurs stattgefunden, in dem in eher halböffentlichen Räumen wie Selbsthilfegruppen ein Austausch über eigene Gewalterfahrungen stattfand. In diesem Diskurs seien patriarchale Strukturen als ein begünstigender Faktor benannt worden: "Im Miteinander-Sprechen wurden einige der Auswirkungen sexueller Gewalt - Sich-Schämen, Sich-schmutzig-und-schuldig-Fühlen, Der-eigenen Wahrnehmung-nicht-Trauen, Verstummen - als (politisch wirksame) Effekte einer Machtstrategie erkennbar..." (ebd., S. 46). Schon kurz nach den Anfängen dieses (halb)-öffentlichen Redens sei jedoch die allgemeine Öffentlichkeit auf das Thema aufmerksam geworden und habe den Betroffenen den Status von Opfern zugewiesen. Hierzu gibt die Autorin zu bedenken, dass Frauen, die in ihrer Kindheit oder Jugend "sexuelle Gewalt erfahren haben, vor allem als Objekte (der Beschädigung) konstruiert werden, als Subjekt der Anerkennung jedoch kaum in Betracht kommen, es sei denn als hilfreiche Etappe im 'Heilungs'prozess, der sie instand setzen soll..." (ebd., S. 84). Resümierend stellt Schmidt fest, die öffentlichen Diskurse, in denen Aussagen über Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend getroffen werden, würden deren eigene Selbstwahrnehmung beeinflussen, "und zwar durch einen öffentlich produzierten 'Blick' auf sie bzw. durch die diskursiv konstruierte Identität der 'mißbrauchten Frau' / des 'Inzest-Opfers" (ebd., S. 151).

Mit Schmidt kann also davon ausgegangen werden, dass sich (öffentliche) Äußerungen über Folgen von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend auf die davon Betroffenen auswirken und für deren Selbst-Wahrnehmung bedeutsam sind.3 Da Schmidt diese Analyse vor zwanzig Jahre veröffentlicht hat, stellt sich aber die Frage, ob deren Ergebnisse auch für die Gegenwart noch als gültig betrachtet werden können. Ein Blick auf gegenwärtige Diskurse kann darauf eine Antwort geben.

Das erste hier hinzugezogene Beispiel, mit dem Schmidts Ergebnisse hinsichtlich ihrer Aktualität überprüft werden, zeigt deren Relevanz auch für die jüngere Vergangenheit. Es stammt von Günther Amendt, der sich im Jahr 2010 zur Debatte über die Folgen von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend geäußert hat und dabei kritisch darauf eingeht, dass Betroffenen von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend ein Opferstatus zugeschrieben wird. Amendt bezieht sich in seiner Argumentation auf den Sexualwissenschaftler Gunter Schmidt und schreibt, dieser weise darauf hin, wie "hitzig und polar" die Diskussion unter Sexualwissenschaftlern sei, wenn es um die "Folgen des sexuellen Mißbrauchs für das betroffene Kind geht" (Amendt, 2011, S. 33)4: "Es werden holländische Studien präsentiert, die nachweisen sollen, daß die Begegnung mit einem Pädophilen im vorpubertären Alter so schädlich nicht ist, wie allseits unterstellt wird, und es werden Studien präsentiert, die nachweisen sollen, daß jeder Übergriff ein sexueller Mißbrauch und jeder sexuelle Mißbrauch traumatisierend und jedes Trauma behandlungsbedürftig ist. Es wird juristisch, politisch, klinisch, vor allem aber moralisch argumentiert - ein heilloses Durcheinander. Deshalb plädiert Schmidt schon seit langem dafür, 'in der Mißbrauchsdiskussion die moralischen und die klinischen Aspekte zu entkoppeln. Ein moralisch inakzeptabler Sexualakt hat nicht notwendig klinisch relevante Konsequenzen'" (ebd.). Amendt schreibt an gleicher Stelle weiter: "Schmidt will Kinder entlasten von dem ihnen automatisch zugewiesenen Opfernarrativ. Sexuell missbrauchte Kinder sind Opfer im juristischen und Opfer im moralischen Sinne, aber sie sind nicht automatisch Opfer auch im klinischen Sinne. Das Spektrum ihrer Erfahrungen reicht von exhibitionistischen Handlungen vor den Augen des Kindes, über 'unsittliche' sexualisierte Berührungen bis zur brutalen Vergewaltigung" (ebd.). Amendt erwähnt anschließend die Bedeutung der sozialen Bezüge zum Täter und der Reaktion des sozialen Umfeldes nach der Aufdeckung von sexualisierter Gewalt, um resümierend festzustellen: "Es geht hier nicht um die Verharmlosung von Taten und auch nicht um die Entlastung von Tätern, sondern einzig um die Entlastung von Kindern, wenn man vor dem leichtfertigen Umgang mit pathologisierenden Zuweisungen warnt. Opfer zu sein ist ein Stigma. Opfer werden als Loser wahrgenommen..." (ebd., S. 35). Insgesamt lässt sich der Beitrag von Amendt also als ein Text lesen, der dafür plädiert, bei Aussagen über die Folgen von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend zu differenzieren und sich bei der Verwendung des Begriffs "Opfer" darüber bewusst sein, was dieser bei Betroffenen auslösen kann.

Das zweite Beispiel stammt aus einer pädagogischen Veröffentlichung. Es zeigt, dass solche Aussagen, wie sie Tanja Schmidt und Günter Amendt kritisieren, gegenwärtig auch in diesem Diskurs zu finden sind. Im Sammelband "Sexueller Missbrauch in pädagogischen Kontexten" aus dem Jahr 2011 schreibt Viola Harnach über "die Perspektive der Opfer": "Die Konfrontation von altersunangemessener, verwirrender Sexualisierung mit Machtlosigkeit, Verrat und Stigmatisierung macht das Trauma des Missbrauchs so schwerwiegend und das ganze weitere Leben vergiftend" (Harnach, 2011, S. 118). Als Erläuterung dazu ist im selben Beitrag zu lesen: "Untersuchungen an Erwachsenen sprechen dafür, dass die Langzeitfolgen bei einem beträchtlichen Teil der Opfer gravierend sind. Bei Frauen wurden gehäuft schwere Depressionen beobachtet, ebenso Angststörungen, beständige Anspannung und Nervosität, Albträume und Schlafstörungen. Hervorstechend ist ihre immense Selbstwertproblematik; das Gefühl, beschmutzt und minderwertig zu sein, bleibt bestehen. In Beziehungen zu anderen Menschen treten gehäuft Probleme auf ..." (ebd., S. 124).5

Diese beiden Beispiele machen deutlich, dass beide Positionen im gegenwärtigen Diskurs zu finden sind: Die Kritik an der Zuschreibung eines Opferstatus und die Feststellung vielfacher drastischer Folgen von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. An dieser Stelle kann nicht weitergehend untersucht werden, wie diese beiden Positionen im Verhältnis zueinander stehen. Es gibt jedoch Ergebnisse aus einer "wissenssoziologischen Diskursanalyse" von öffentlichen Äußerungen aus dem Jahr 2010 über "sexuellen Missbrauch in Institutionen", die hier noch hinzugezogen werden können. Diese Analyse weist darauf hin, dass eine kritische Auseinandersetzung mit dem Opferbegriff und den damit verbunden Implikationen in den im Jahr 2010 veröffentlichten Beiträgen keinen nennenswerten Diskursstrang darstellen (Hoffmann, 2011). Insofern wird deshalb im Folgenden davon ausgegangen, dass von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend Betroffene gegenwärtig mit einer ähnlichen öffentlichen Wahrnehmung konfrontiert sind, wie sie von Tanja Schmidt schon vor zwanzig Jahren beschrieben wurde, also vornehmlich als Opfer wahrgenommen werden und weniger als Subjekt der Anerkennung.6

Um weitere Antworten auf die Frage danach zu erhalten, welche Bedeutung die Zuweisung eines Opferstatus und damit einhergehende Scham für von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend Betroffene hat, wird im Folgenden eine aktuell veröffentlichte Interviewstudie aufgegriffen. Barbara Kavemann präsentiert darin gemeinsam mit weiteren Autorinnen die Auswertung von 58 narrativen Interviews mit erwachsenen Frauen und Männern, die in Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben.7 Die Interviews wurden in den Jahren 2012 und 2013 durchgeführt. Bei deren Auswertung ging es den Autorinnen vordringlich darum, eine Antwort darauf zu erhalten, welche Motive die Interviewten hatten "den erlebten Missbrauch offenzulegen oder eben nicht." Aus diesen Motiven leiten die Autorinnen "subjektive Strategien" ab, "mit Gewalterleben umzugehen und dieses zu bewältigen" (Kavemann, Graf-van-Kesteren, Rothkegel & Nagel, 2016, S. 35f.). Dabei folgen Kavemann u.a. nicht durchgängig dem opferkritischen Ansatz von Tanja Schmidt, sondern gehen davon aus, dass Betroffene sich eine Anerkennung als Opfer wünschen und ihre Wahrnehmung, ob ihnen dies zugestanden wurde oder nicht, als ein Motiv für die Offenlegung der erlebten Gewalt oder für deren Verschweigen betrachtet werden kann (ebd., S. 39). Ein Ergebnis dieser Untersuchung, das für den hier verfolgten Gedankengang relevant ist, ist die von den Interviewten beschriebene Reaktion auf ihr Sprechen, durch die sie sich stigmatisiert fühlten, weil "ihr 'Anderssein' auf Grund ihrer Betroffenheit von sexuellem Missbrauch mit Klischees und Stereotypen verbunden" wurde (ebd., S. 119). Bei der Interpretation entsprechender Aussagen beziehen sich die Autorinnen auch auf Machtverhältnisse, in die Stigmatisierungsprozesse eingebunden sind und bei deren Analyse "Praktiken und Politiken der Medien, des Gesundheitssystems, der Religionen" einbezogen werden müssten (ebd., S. 119). Als Stigmatisierungen in diesem Sinne verweisen sie auf Aussagen der Betroffenen, in denen diese "Opfer-Täter-Helfer-Klischees" ansprechen, "bei denen Opfern Attribute wie schwach, beschämt, bemitleidenswert oder minderwertig zugeschrieben werden" (ebd., S. 120). Dem Begriff des Opfers schreiben Kavemann u.a. also eine doppelte Bedeutung zu: die eine zielt auf die Anerkennung erlebter Gewalt ab, die andere auf Marginalisierung.

Da hier danach gefragt wird, welche Konsequenzen es für Betroffene hat, wenn sie mit öffentlichen Aussagen über Folgen der von ihnen in Kindheit und Jugend erfahrenen sexualisierten Gewalt konfrontiert werden, in denen sie als "für ihr Leben gezeichnet" und als Opfer beschrieben werden und ob und inwiefern sich dies auf die Entstehung von Schamgefühlen auswirkt, werden im Folgenden solche Aussagen von Kavemann u.a. näher betrachtet, die diesen Zusammenhang beleuchten. Folgender Gedankengang, den die Autorinnen entwickelt haben, bietet hierzu einen Zugang: Er betrifft die Unterscheidung zwischen der Beschreibung eines Tuns und der Beschreibung einer Identität in Folge eines Tuns. Bei der Beschreibung dieses Unterschieds gehen Kavemann u.a. auf die Bedeutung von Scham ein. Die Entstehung von Scham beschreiben sie - mit ähnlichen Erklärungen, die am Anfang dieses Textes genannt wurden - als ein soziales Geschehen: "Scham ist ein soziales Gefühl, sie kann nur in sozialen Kontexten entstehen" (ebd., S. 84) und da Scham auf das Selbst der Betroffenen abzielt, verurteilt die Scham "nicht das, was eine Person getan hat8 und weswegen sie sich möglichweise schuldig fühlt, also nicht das Tun, sondern das Sein, die Identität der Person" (ebd.). Mit diesen Gedanken wird deutlich: Die Kritik am Begriff Opfer zielt insbesondere darauf ab, dass Betroffenen ein Opfer-Sein zugeschrieben wird, aus dem ein Status erwächst, dem sie nur schwerlich entrinnen können. Für die interviewten Betroffenen bedeutete dies, so Kavemann u.a., dass "von ihnen erwartet wurde, dass sie sich kontinuierlich schwach, hilflos, ohnmächtig fühlten und entsprechend verhalten sollten" (ebd., S. 129). Indem Betroffene mit diesen Opfer-Klischees konfrontiert werden, die Schamgefühle hervorrufen oder aktivieren, entstehen nach Kavemann u.a. auch Stigmatisierungsprozesse, in die Betroffene involviert sind. Diesen Zusammenhang arbeiten die Autorinnen der Interviewstudie heraus, indem sie bei der Auswertung der Interviews die Motive für das oft jahrelange Schweigen der Interviewten über die von ihnen erfahrene sexualisierte Gewalt in den Blick nehmen. Schutz - als Selbstschutz oder als Schutz anderer Personen - kann danach als ein häufiges Motiv gelten, das, so Kavemann u.a., aus der Befürchtung entsteht, andernfalls beschämt und stigmatisiert zu werden (ebd., S. 79). Stigmatisierungsprozesse sehen die Autorinnen dabei als mit Machtstrukturen verbunden: "Beschämung und Stigmatisierung sind machtvolle Mechanismen, mit denen Betroffene im Schweigen gehalten oder zum Schweigen gebracht werden können" (ebd., S. 92).9

Von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend Betroffene sind, so wird im Folgenden - ausgehend von den dargelegten Überlegungen - angenommen, vornehmlich mit einer öffentlichen Wahrnehmung konfrontiert, durch die sie gesellschaftlich marginalisiert werden. Eine Anerkennung als Subjekte, die ihre Handlungsfähigkeit wiedererlangt haben oder zukünftig dazu in der Lage sein könnten, wird ihnen jedoch im öffentlichen Gespräch wenig zugestanden.

Sexualmoral, kindliche Unschuld und Schuld

Kavemann u.a. interpretieren das Schweigen von Betroffenen als Schutz vor Stigmatisierung und Beschämung. Auch die Bedeutung von Schuldgefühlen haben die Autorinnen in ihrer Analyse im Zusammenhang mit gängigen Reaktionen auf die Offenbarung sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend durch Betroffene thematisiert (Kavemann u.a., 2016, S. 131f). Dieser Aspekt wird nun im Weiteren aufgegriffen und zwar insbesondere hinsichtlich dessen, welche Bedeutung gängige Sichtweisen auf kindliche Sexualität dabei haben.

Überlegungen über die Sexualität von Kindern und Jugendlichen stehen immer im Zusammenhang mit der jeweils herrschenden Sexualmoral. Dabei kann bezüglich der gegenwärtigen Sexualmoral von zwei Kennzeichen ausgegangen werden, die besonders bedeutsam sind: die sogenannte "konservative Wende" und die "Konsensmoral". Einige Stichpunkte dazu sind folgende: Eine "konservative Wende" wird nach einer Zeit der sexuellen Liberalisierung in den 60er und 70er Jahren für die darauf folgenden Jahre festgestellt. Erklärt wird die "konservative Wende" u.a. durch die Thematisierung sexualisierter Gewalt durch die Frauenbewegung. Als bedeutsam gilt hierbei auch die öffentliche Wahrnehmung von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. Argumentiert wird also, die Fokussierung dieser beiden Gewaltphänomene habe den Prozess der sexuellen Liberalisierung beendet. Mit anderen Worten: Mit der "konservativen Wende" wurde quasi ein Schlussstrich unter die zuvor vornehmlich positive Haltung gegenüber Sexualität gezogen (siehe zu diesen Ausführungen: Sigusch, 2005, S. 21; Härtel, 2014, S. 25). Mit "Konsensmoral" ist gemeint, dass sich die gegenwärtig akzeptierte Sexualität vornehmlich dadurch auszeichnet, dass erlaubt ist, was einvernehmlich stattfindet. Dies umfasst auch ehemals marginalisierte sexuelle Orientierungen, wie beispielsweise Homosexualität. Als Teil der "Konsensmoral" gelten auch sexuelle Vorlieben, die zwar nach wie vor eher verschwiegen werden, wie Sadomasochismus, jedoch heutzutage eher auf eine Akzeptanz stoßen, als in früheren Zeiten. Sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen sind jedoch vom Gedanken einer "Konsensmoral" ausgenommen, weil das selbstbestimmte Einvernehmen von Kindern als nicht möglich betrachtet wird (Becker, 2014, S. 237). Die Verständigung darüber, was für die Sexualität von Kindern und Jugendlichen gelten soll, ist jeweils eingebettet in die Vorstellungen über die Sexualität von Erwachsenen. Das betrifft auch Konzepte der Sexualaufklärung. In den 70er Jahren des 20. Jh. führte dies dazu, dass Sexualaufklärung in den schulischen Unterricht aufgenommen wurde. Seitdem entsprechende Präventionsprogramme entwickelt wurden, gilt Sexualaufklärung zudem als ein Beitrag zur Enttabuisierung von Sexualität, mit dem sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend entgegengewirkt werden kann.

Im Zuge von Auseinandersetzungen über sexualpädagogische Ansätze herrschte in der Vergangenheit und gibt es auch in der Gegenwart kein Einvernehmen darüber, ob und inwiefern Kindern zugesprochen werden soll, Empfindungen und Interessen zu haben, die als sexuell bezeichnet werden können. Die Organisation "Besorgte Eltern"10 hat jüngst eine Broschüre veröffentlicht, die sich gegen das Konzept der "Sexualität der Vielfalt" (Tuider, 2012) wendet.11 Argumentiert wird darin u.a. mit folgendem Zitat der Psychotherapeutin Christa Meves: "Kinder haben vom Säuglingsalter bis zur Geschlechtsreife ein extrem niedriges quantitatives Niveau an Sexualhormonen, wie Hormonforscher heute nachweisen können. Sexualität hat hier kein Zeitfenster und infolgedessen an dieser Stelle auch nichts zu suchen" (Besorgte Eltern, 2015, S.4). Vielleicht wegen solcher Äußerungen, die nicht erst im Zuge der "Besorgten Eltern" aufgekommen sind, schreibt Volkmar Sigusch: "Die neosexuelle Revolution der letzten Jahrzehnte hat die sexuellen Perversionen in ein mildes öffentliches Licht gerückt - mit Ausnahme der Pädophilie. Zugleich ist nichts bei uns tabuisierter als die Sexualität unserer Kinder. Sie ist ein dunkler Kontinent. Am Ende des 19. Jahrhunderts sind Kinder von Sexualforschern als sexuelle Wesen eigener Art 'entdeckt' worden. Mehr als einhundert Jahre später ist nur noch von sexuellem Kindesmissbrauch und Kinderschändung die Rede. Offenbar ist es in unserer Kultur weiterhin unmöglich, Kinder als eigenartige sexuelle Wesen zu respektieren" (Sigusch, 2005, S. 143).12 Dass diese Einschätzung Siguschs in Bezug auf die Tabuisierung kindlicher Sexualität zutrifft, hat Micha Brumlik anhand einer Untersuchung von in der jüngeren Vergangenheit veröffentlichten (internationalen) Lehr- und Handbüchern der Pädagogik und Psychologie festgestellt. Brumliks Untersuchung führt zu dem Befund, dass dieses Thema darin entweder überhaupt nicht oder wenn doch, dann nur am Rande angesprochen wird (Brumlik, 2012, S. 13-16).13 Zur Schwierigkeit, kindliche Sexualität zu erforschen, gibt Ilka Quindeau zu bedenken, dass diese gegeben sei, weil diese Forschung - insbesondere im Hinblick auf die Genese von Sexualität - auf Beobachtungen von (klein-)kindlichem Verhalten und Körperreaktionen angewiesen ist, deren "sexuelle" Bedeutung nur interpretatorisch auf der Basis theoretischer Annahmen analysiert werden kann (vgl. Quindeau, 2012, S. 24). Aussagen über kindliche Sexualität sind darüber hinaus schwierig, weil sowohl verschiedene Altersstufen als auch sich voneinander unterscheidende individuelle Entwicklungsgrade von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden müssen. Im breiten wissenschaftlichen Diskurs unbestritten scheint jedoch zu sein, was Gunter Schmidt äußert: Er schreibt über eine Richtung sexualwissenschaftlicher Forschung, die er als "development sexology" bezeichnet und über die er feststellt, sie vertrete die Auffassung, "dass sich die Struktur des individuellen Verlangens in Kindheit und Vorpubertät weitgehend durch Erfahrungen in nichtsexuellen Bereichen formiert und dass diese Blaupause des Begehrens in der Pubertät sexuell Gestalt annimmt" (Schmidt, 2014, S. 71). Damit ist nicht gesagt, dass es keine kindlichen Handlungen gibt, die von Erwachsenen dem Bereich des Sexuellen zugeordnet werden können. Schmidt will damit lediglich darauf hindeuten, dass die kindliche Sexualität, wenn sie denn so genannt werden soll, nicht mit der Sexualität von Erwachsenen gleichgesetzt werden kann.

Sexualpädagogische Programme in Kindertagesstätten und Schulen sind mittlerweile Standard. Wie die Debatte über das Konzept der "Sexualität der Vielfalt" (Tuider, 2012) zeigt, findet jedoch eine Kontroverse über die Ausrichtung dieser Programme statt und es gibt Interessensgruppen, die das Ziel verfolgen, zumindest für Kinder jegliche Sexualaufklärung in öffentlichen Institutionen zu unterbinden. Zu beachten ist dabei, dass die Haltung gegenüber kindlicher Sexualität und der Sexualität von Jugendlichen eine hohe Relevanz für die Frage hat, in welchem Zusammenhang kindliches Verhalten mit einer für Kinder notwendig zu durchlaufenden sexuellen Entwicklung steht. Unterschiedliche Sichtweisen auf diesen Zusammenhang führen zu sich voneinander unterscheidenden Handlungsoptionen: Wird ein als notwendig betrachteter Entwicklungsprozess erkannt, dienen pädagogische Interventionen dazu, diesen zu unterstützen und das heißt auch, Kindern Wissen über Sexualität zu vermitteln. Wird dieser Zusammenhang jedoch abgelehnt, dann führt dies zu der Annahme, entsprechende Interventionen würden die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen stören, weil sie deren Unschuld bedrohen, indem ihnen ein Wissen zugemutet wird, dass schädlich für sie ist. Die zuletzt genannte Betrachtungsweise impliziert jedoch auch, Sexualität mit einer Gefahr zu assoziieren, vor der Kinder (und Jugendliche) geschützt werden sollten.14

Die Aktualität entsprechender Äußerungen über den Zusammenhang zwischen Sexualaufklärung und bedrohter Unschuld zeigt sich beispielsweise in einem Beitrag der Autorin Sarah Maria Deckert im Herbst 2011 im Magazin "Cicero", der ebenfalls im Kontext der Debatte über die "Sexualpädagogik der Vielfalt" veröffentlicht wurde: "Die Unbefangenheit, mit welcher Kinder durchs Leben gehen, ist wohl mit das letzte Gut, das in unserer Gesellschaft Gefahr läuft, einer neuen Idee von Aufklärung zum Opfer zu fallen. Ihre Unschuld und Naivität, (ist, C.P.) der letzte wohlbehütete Schatz, der - so scheint es - alsbald im Zuge des Mainstreaming geborgen wird. ... Lasst die Kinder Kinder sein. Wie und wann sie sich die (sexuelle) Welt erfragen, sollte ihnen und nur ihnen vorbehalten bleiben" (www.cicero.de, 4.1.2016).

Die Debatte über kindliche (A-)Sexualität wirkt sich auch auf die Frage nach einer (Mit-)Schuld im Kontext sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend aus. Diese Verbindung hat Franziska Lamott in einem Aufsatz mit dem Titel "Kulturhistorische Anmerkungen zur Mißbrauchsdebatte" erörtert (Lamott, 1999). Lamott geht es in dem Text darum, "sich mit der Art und Weise zu beschäftigen, wie unter bestimmten kulturellen Bedingungen über Mißbrauch und Inzest gesprochen wird" (ebd., S. 157). Nach einer Einführung in die Auseinandersetzung über kindliche Sexualität zu Anfang des 20. Jh. schreibt sie unter der Zwischenüberschrift "Sexualität und Schuld" über die moralische und die juristische Dimension sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. Dabei geht sie vom "Phantasma des asexuellen, unschuldigen Kindes" (ebd., S.164) aus, nach dem das, "was an Sexuellem bei Kindern zu beobachten ist" als "Folge des Eindringens der Erwachsenen in die Welt des Kindes" (ebd.) betrachtet wird. Dabei, so Lamott, setze diese Vorstellung (moralisch) Asexualität mit Reinheit und Unschuld gleich und Sexualität mit Schmutz und Schuld. In diesen Zuschreibungen sieht sie eine "notwendige Voraussetzung für die Konstruktion eines Opfers", denn "zur Durchsetzung gerichtlich sanktionierter Interessen" bedürfe es der "Korrespondenz zwischen einem sexuell unschuldigen Opfer und der dementsprechenden Schuld des Täters" (ebd.) Sie verweist auf Vergewaltigungsprozesse, bei denen von sexualisierter Gewalt Betroffene ein ehrbares Sexualleben nachweisen müssen, um nicht einer möglichen Mitschuld bezichtigt zu werden: "Denn die juristische Strategie benutzt die unter Beweis zu stellende Unschuld als Medium der Schuldzuschreibung und Verurteilung des Täters" (ebd., S. 165). Gelingt es jedoch nicht, die Unschuld der Betroffenen nachzuweisen, "gleichgültig, ob es sich um eine Frau oder um ein Kind handelt" (ebd.), wird ein Verführungspotential angenommen, dem der Täter unterlegen ist. Dieser Befund bezieht sich auf die Rechtsprechung und kann in Hinsicht auf Jugendliche, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, als gültig betrachtet werden, wie sich in Strafprozessen zeigt. In Bezug auf die Rechtsprechung in Fällen sexualisierter Gewalt von Kindern gelten jedoch andere Maßstäbe. Diese sind strafbar, ohne dass nach der möglichen Schuld von Kindern gefragt wird. Trotz dieser Einschränkung weisen die Überlegungen von Lamott in eine interessante Richtung, nämlich in die, dass der Kontext Sexualität für die Frage nach Schuld oder Unschuld in Fällen sexualisierter Gewalt bedeutsam ist. Dieser Überlegung wird deshalb im Folgenden nachgegangen.

Über den Zusammenhang von kindlicher Sexualität, Schuld und Verführung hat auch Gabrielle Bieber-Delfosse in ihrer Untersuchung über Kinder in der Medien- und Werbewelt nachgedacht. Unter der Überschrift "Erotisierung von Mädchen" konstatiert sie zunächst eine "weitgehend fehlende wissenschaftliche Forschung" (Bieber-Delfosse, 2002, S. 155) über kindliche Sexualität und erklärt dies damit, "dass man den Kindern dieser Altersgruppe jegliche Auseinandersetzung mit 'Sexualität' abspricht" und am "herkömmlichen Konzept der 'kindlichen Unschuld'" festgehalten wird (ebd.). Bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend erhält die Tabuisierung kindlicher Sexualität, bei der die Zuschreibung einer kindlichen Unschuld konstitutiv ist, so Bieber-Delfosse, eine große Bedeutung: Unter dem Blickwinkel kindlicher Unschuld wird sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend als "Intrusion der Erwachsenen-Sexualität in die kindliche Unschuld erachtet" (ebd., S. 156). "Auf der anderen Seite taucht immer wieder der Rekurs auf die kleinen Lolitas auf, die ihre Verführungsfähigkeit wirkungsvoll einsetzen, die also 'doch nicht so unschuldig' sind" (ebd.). Sie führt diesbezüglich weiter aus, so zeige sich die "Figur des kleinen Mädchens ... vornehmlich in den zwei an sich widersprüchlichen Bildern", einerseits als "das unschuldige (also a-sexuelle), noch unverdorbene Wesen, das in einem Schonraum vor dem Eindringen der Erwachsenen-Sexualität aufwachsen soll" und andererseits werden Mädchen "von der populären Kultur in Form der erotisierten Kindfrau, eben der verführerischen Lolita dargestellt" (ebd., S. 158). In der Medien- und Werbewelt wird der Diskurs über kindliche Sexualität demnach mit eigenen Methoden geführt: Der Gegensatz von Unschuld und Verführung wird dort mit einer Bezugnahme auf die (sexuelle) Entwicklung von Mädchen versinnbildlicht.15

Darauf, dass mit der Vorstellung von "Lolita" bzw. der "Kindfrau" eine uneindeutige Positionierung einhergeht, macht Andrea Bramberger in ihrer einschlägigen Monographie aufmerksam (Bramberger, 2000).16 Darin arbeitet Bramberger den Gegensatz zwischen einer angenommenen Täterschaft und eines Opferseins innerhalb dieses Diskurses heraus. Diesen Gegensatz sieht sie durch die Forderung gegeben, Kinder hätten ein Recht auf (ihre) Sexualität, die im Zuge der liberalisierten Sexualitätsdebatte vor der sogenannten "konservativen Wende" von Pädophilen und diese unterstützenden Personen und Gruppen gestellt worden ist, der sie die Position der Frauen- und Kinderschutzbewegung entgegenstellt. Für diese, die Frauen- und Kinderschutzbewegung, so Bramberger, seien hingegen jegliche sexuelle Kontakte von Kindern mit Erwachsenen grundsätzlich Gewalt und traumatisierend. Über diese gegensätzliche Positionen stellt sie fest: "Die Diskussion über intergenerative Sexualkontakte, die die Position der Kinder auf der einen Seite als übermächtig, auf der anderen Seit als ohnmächtig zeichnet, wertet indirekt die Kinder auf der Basis ihrer Sexualität einmal als Täter, einmal als Opfer" (ebd., S. 19f). Um diesen Gedankengang nachvollziehbar zu machen, wird das folgende Zitat miteinbezogen. Bramberger schreibt: "Denn in der pädophilen Argumentation werden Kinder instrumentalisiert, und sie werden es insofern, als deren Sexualität als eine anthropologische Konstante konstruiert wird, indem eine wie immer 'wahre' Sexualität des Kindes unterstellt wird, für die der Pädophile eben sensibilisiert sei" (ebd.). Zur Erläuterung dieser Position zitiert Bramberger Ernest Bornemann, der festgestellt hat: "Tatsächlich sind es aber meist die Kinder, die die Erwachsenen verführen, und nicht umgekehrt" (ebd., S. 17f). Aus dieser Auffassung zieht Bramberger ihren Schluss, Kinder würden "als übermächtig" beschrieben. Die von ihr wahrgenommene gegensätzliche Zuschreibung einer Ohnmacht von Kindern sieht Bramberger im "Rahmen der Mißbrauchsdebatte" gegeben, in der "kindliche Sexualität in welcher Form auch immer nicht in Erscheinung" tritt, "es sei denn als ein Negativ, indem die fatalen und traumatischen Auswirkungen der sexuellen Gewalttaten gegen sie auf deren späteres Sexualleben beschrieben werden" (ebd. S.19). Brambergers Überlegungen lassen sich als Plädoyer dafür verstehen, kindliche Sexualität als gegeben zu betrachten, ohne sie mit der Frage nach Macht oder Ohnmacht zu verknüpfen oder im Kontext von sexualisierter Gewalt mit der Frage nach Schuld oder Unschuld. Indem dies jedoch unterbleibt oder anders gesagt, indem diese Verquickungen stattfinden, führt dies im Kontext sexualisierter Gewalt dazu, dass eine Opfer-Täter-Dichotomie befördert wird. Dabei kann gelten: Für die hier erörterte Frage nach der Entwicklung von Scham in Folge von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend ist nicht entscheidend, welche Haltung im Einzelnen hinsichtlich kindlicher Sexualität eingenommen wird. Entscheidend ist vielmehr, dass es einen Diskurs darüber gibt und angenommen werden kann, dass sich dieser auf die Wahrnehmung von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend auswirkt. Dies gilt auch für diejenigen, die davon betroffen sind (waren).

Dass Schuldempfinden und Schamgefühle Betroffener von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend eng miteinander verbunden sind, wird in psychoanalytischen Arbeiten als "Schuld-Scham-Dilemma" analysiert. Scham- und Schuldgefühle sind danach als ein Entweder-oder miteinander verknüpft, indem das Schuldempfinden zur Übernahme einer Verantwortung führt, durch die zugleich verleugnet wird, "Opfer" geworden und dadurch beschämt worden zu sein (vgl. Bruder, 2004, S.374).

Auf die Bedeutung der sozialen Umwelt dafür, dass Betroffenen sich mit diesem Dilemma konfrontiert sehen, ist in Bezug auf das Schamempfinden schon zuvor Bezug genommen worden. Dass die soziale Umwelt auch hinsichtlich von Schuldzuschreibungen relevant ist, soll hier nun ebenfalls und zwar anhand der Monographie mit dem Titel "Es war nicht deine Schuld" von Juliane Jelinski verdeutlicht werden (Jelinski, 2012). Jelinski legt darin die Ergebnisse ihrer Untersuchung von Interviews mit Betroffenen dar. Im Abschnitt "Die Rolle der Umwelt" schreibt sie, die Untersuchung der Interviews zeige, "dass vielen Dialogpartnerinnen durch das Verhalten, die Reaktionen und die Haltung ihrer Mitmenschen vermittelt wurde, dass sie Schuld an dem sexuellen Missbrauch tragen" (ebd., S. 207). Die Autorin berücksichtigt in ihrer Untersuchung psychologische bzw. psychoanalytische Theorien zur Entwicklung von Schuldgefühlen. Im Kontext ihrer Betrachtung der "Rolle der Umwelt" kommt sie sodann unter Rückgriff auf diese Theorien zu dem Schluss: "Solche äußeren Schuldvermittlungen ... führen dazu, dass das innere Schuldgefühl der Betroffenen bestätigt und erhärtet wird. Denn diese Botschaften, die das Opfer von außen erfährt, lassen diesem keine Möglichkeit, eine andere Weltsicht zu entwickeln" (ebd., S. 208).

Abschließende Gedanken

Zusammenfassend kann festgehalten werden: Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend werden in der öffentlichen Wahrnehmung - auch zwanzig Jahre nachdem Tanja Schmidt ihre Überlegungen vorgestellt hat - vorrangig als Opfer betrachtet. Verbunden damit ist deren Marginalisierung, bei der ihnen eine Beschädigung zugeschrieben wird, die sie für ihr Leben zeichnet. Für Betroffene bedeutet dies, dass ihre Wahrnehmung als Subjekt der Anerkennung, mit der ihnen eine Handlungsfähigkeit zugesprochen wird, in der öffentlichen Debatte noch immer eine Leerstelle ist. Über ihr Ringen um Selbstachtung kann angenommen werden, das dieses durch ein sozial hergestelltes Spannungsverhältnis zwischen Opfer-Sein oder Mitschuldig-Sein unterfüttert ist, das eine beträchtliche Wirkungskraft entfaltet. Diese Bedingungen erschweren es Betroffenen, ihre Konfrontation mit gewaltvoller Erwachsenensexualität im Gespräch mit anderen (einem äußeren Ort, wie Tanja Schmidt es bezeichnet) ausreichend offen zu reflektieren. Auch deshalb ist es für sie eine enorme Herausforderung, eine eigene Sichtweise und Position gegenüber dieser Gewalterfahrung und ihres Eingebunden-Seins darin einzunehmen.

Endnoten

  1. Zum Zusammenhang zwischen Scham und sozialer Umwelt siehe auch Wurmser (1993).
  2. Das Wissen, auf das Schmidt dabei zurückgreift, hatte sie in der Beratungsarbeit mit Betroffenen erworben. Sie nimmt dabei sowohl den feministischen Diskurs jener Jahre in den Blick als auch psychologische und soziologische Literatur über Traumatisierung und Gewalttheorien sowie Beiträge in Zeitschriften und der Tagespresse über "sexuellen Missbrauch".
  3. Auch Ulrike Brockhaus und Maren Kolshorn äußern sich ähnlich: "Finkelhor u.a. (1989, 395) geben zu bedenken, daß ein solches Stigma (gemeint ist damit, dass Betroffene ihr Leben lang unter den Folgen des sexuellen Missbrauch leiden müssen) seinerseits Folgen für die Betroffenen hat. 'KlinikerInnen berichten, dass einige Kinder und Familien davon überzeugt sind, daß sie aufgrund des Mißbrauchs dazu verdammt sind, ihr Leben lang psychische Probleme zu haben.' Wir ... haben die Erfahrung gemacht, dass Betroffenen von ihrem Umfeld in der Erwartung, daß die Opfer für ihr Leben von der Gewalterfahrung gezeichnet sind, kaum mehr zugestanden wird, zu lachen, fröhlich zu sein und das Leben zu genießen" (Brockhaus & Kolshorn, 1993, S. 149).
  4. Die von Amendt verwendete, zu diesem Zeitpunkt veraltete Schreibweise der Verwendung eines "ß" beim Wort "Missbrauch" etc. wird hier und im Weiteren nicht jeweils gesondert mit einem "sic!" gekennzeichnet. Eine solche Kennzeichnung würde den Text unleserlich machen.
  5. Diesen Beitrag detailliert zu analysieren, um die darin enthaltenen Relativierungen auszuloten, kann hier nicht geleistet werden. Einige kurze Anmerkungen hierzu sind Folgende: Harnach relativiert die Folgen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend an einer Stelle zwar mit dem Einschub "in aller Regel" (S. 123), an anderer Stelle geht sie jedoch auf Studienergebnisse ein, nach denen ein Drittel der Betroffenen keine Symptome zeigen, um diesbezüglich die Frage aufzuwerfen, ob dieses Ergebnis nicht evtl. durch ungeeignete Erhebungsmethoden erzielt wurde (S. 124). Diese Frage aufzuwerfen, ist legitim. Das haben auch schon viele andere getan, da die Messinstrumente in der Tat oft nicht sensibel genug sind. Zur berücksichtigen ist auch, dass Harnach in einer der zitierten Textstellen auf die Bedeutung von Stigmatisierung eingeht. Dies ist ein Aspekt, der auf die soziale Kontextualisierung sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend verweist und der hier weiter unten aufgegriffen wird. Die grobe Analyse des Textes deutet jedoch daraufhin, dass darin eher auf drastische Folgen fokussiert werden soll und eine Relativierung der Folgen eine eher untergeordnete Bedeutung hat.
  6. An dieser Stelle soll auch auf Veränderungen hingewiesen werden: Im vergangenen Jahr wurde der Betroffenenrat des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gebildet und im Zusammenhang mit den Fällen sexualisierter Gewalt in der Odenwaldschule hat sich der Verein Glasbrechen gegründet, in dem sich Betroffene organisiert haben. Betroffene können sich, so zeigen diese Beispiele, zunehmend mit ihren Sichtweisen und Forderungen in die öffentliche Debatte einbringen. Trotzdem ist das öffentliche Gespräch über sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend auch gegenwärtig davon gekennzeichnet, dass die subjektive Sicht von Betroffenen nur randständig zur Sprache kommt. Dieser Thematik hat sich auch die Internet-Aktivistin Hanna C. Rosenblatt angenommen. Sehenswert ist beispielsweise ein Vortrag von ihr auf der Veranstaltung openmind in Kassel im Jahr 2014. Dieser Vortrag ist auf youtube veröffentlicht: https://www.youtube.com/watch?v=TiE_gxS6GE0
  7. Da die Interviewten mehrheitlich älter als 40 Jahre alt waren, kann die Auswertung nicht als Beleg dafür gelten, dass sich im aktuellen Diskurs hinsichtlich der Zuschreibung eines Opferstatus etwas geändert hat. Sie gibt jedoch Hinweise auf die Bedeutung von Scham und Stigmatisierung.
  8. Da es im hier erörterten Kontext um sexualisierte Gewalt geht, erscheint es notwendig, das Erleiden von Gewalt in diesen Gedankengang miteinzubeziehen. Formuliert werden müsste deshalb: "Was eine Person getan oder erlitten hat". Darauf, dass Betroffene von sexualisierter Gewalt - zumindest ab einem bestimmten Alter - mit der Frage nach ihrem (Mit-)Tun konfrontiert werden, wird an späterer Stelle eingegangen.
  9. An dieser Stelle soll der angesprochene Machtaspekt etwas ausführlicher beleuchtet werden: Die Bedeutung von Machtverhältnissen wird oft anhand patriarchaler Strukturen erklärt. Ebenso bedeutsam ist dabei jedoch auch der Aspekt, dass Kinder über weniger Rechte verfügen als Erwachsene. Dass Machtaspekte ausgeblendet werden, zeigt ein Artikel der Süddeutschen Zeitung mit dem Titel "Über Pädophilie". (Süddeutsche Zeitung, Nr. 176, 2./3. August 2014). Die Autorin Evelyn Roll geht darin der Frage nach, warum sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend nach wie vor eher geleugnet wird, statt sie gemäß ihres Ausmaßes und ihrer Bedeutung angemessen wahrzunehmen. Hierzu schlägt sie vor, das gesellschaftliche Wegsehen angelehnt am Konzept der psychischen Reaktion des Dissoziierens in Folge einer Traumatisierung als Ausdruck eines gesellschaftlichen Dissoziierens aufzufassen, das aus transgenerationell weitergegebenen Traumatisierungen entsteht. Denn, so Roll: "Wenn das so ist, dann könnte auch ein Mann, dessen Großmutter im Zweiten Weltkrieg vergewaltigt worden ist, deswegen unfähig sein, sexuelle Gewalt angemessen wahrzunehmen ...". Diese Erklärung mag stimmig sein, sie bezieht jedoch weder die Frage nach den Täter_innen ein noch die nach den Betroffenen. Über Unterschiede zwischen den Betroffenen schreibt Ulrike Hoffmann im Zuge ihrer Diskursanalyse anlässlich der Berichterstattung über sexuellen Missbrauch in Institutionen im Jahr 2010: "Möglicherweise hat die starke Präsenz des Themas auch mit dem intellektuellen Status einiger Opfer (der Odenwaldschule) zu tun, denen es durch zahlreiche Beiträge gelang das Gesamtthema vielschichtig in den Medien zu platzieren und aufzuarbeiten. ... Die Prominenz einiger Opfer könnte ein Punkt sein, an dem sich im Diskurs Machtstrukturen zeigen" (Hoffmann, 201, S. 134). Außerdem gibt sie zu bedenken: "Es entsteht vielfach der Eindruck, dass dies ein Diskurs von Männern über Missbrauch an Jungen ist. ... die weibliche Perspektive bleibt nahezu völlig ausgeblendet" (ebd., S. 138). Insofern kann davon ausgegangen werden, dass ein öffentliches Sprechen/Schreiben über sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend im Zusammenhang damit steht, wer sich als davon betroffen zu erkennen gibt. Als Antwort auf die andere Frage, nämlich die nach dem Einfluss von Täter_innen, kann folgende Überlegung dienen: Ein Nicht-Sprechen von Betroffenen aufgrund von Scham und der Befürchtung, stigmatisiert zu werden, ist im Interesse von Täter_innen. Es kann vermutet werden, dass auch sie sich am öffentlichen Gespräch beteiligen und ihre Möglichkeiten nutzen, das Schweigen von Betroffenen zu fördern, indem sie auf Zuweisungen zurückgreifen, die Betroffene beschämen und deren Furcht vor Stigmatisierung bestärken.
  10. "Besorgte Eltern" ist eine Elternorganisation, die sich gegründet hat, um gegen die Umsetzung des Konzepts der "Sexualität der Vielfalt" an Schulen zu protestieren. Infos hierzu verfügbar unter: www.besorgte-eltern.net.
  11. Zum Konzpet der "Sexualpädagogik der Vielfalt" siehe: Paul, Christa (2016)
  12. An dieser Stelle soll daraufhin gewiesen werden, dass Sigusch sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend nicht etwa leugnet. Er will lediglich vor den Folgen davor warnen, wenn diese Tatsache dazu genutzt wird, die Bedeutung von Körperkontakt und Erotik in der kindlichen Entwicklung nicht zu berücksichtigen. Im Jahr 2011 hat er hierzu "sexualwissenschaftliche Thesen" unter der Überschrift "Die Erotik des Kindes und die Missbrauchsdebatte" formuliert (Sigusch, 2011, S.17-27).
  13. Auch Michael-Sebastian Honig kommt in Hinsicht auf die childhood studies zu diesem Ergebnis (Honig, 2012, S. 45).
  14. Die Frage, ob diese Haltung einer (eher) rigiden, womöglich kirchlich-religiös geprägten Sexualmoral entspringt, kann an dieser Stelle lediglich aufgeworfen, aber nicht erörtert werden.
  15. Über die Verwendung des Motivs der "Lolita" in aktuellen Werbekampagnen hat Spiegel-Online im Mai 2015 berichtet. In dem Beitrag wird zunächst das Foto beschrieben, das Auslöser für den Bericht ist: "Ein junges Mädchen mit langen blonden Haaren räkelt sich in einem kargen Zimmer auf einem Bett. Das Laken ist zerknittert, die Lippen des Mädchens leicht geöffnet. Sie sieht jung aus, 15, 16 Jahre vielleicht. Mit erwartungsvoll-ängstlichem Blick schaut sie in die Kamera des Fotografen, der sie, so scheint es, heimlich durch eine offen stehende Tür beobachtet." Die Autorin des Beitrags, Gesa Mayr, stellt dazu fest: "In der Werbung ist das Motiv der Lolita immer noch häufig vertreten - fast genauso oft geht die Inszenierung schief. Vor allem die Modewelt hat in den vergangenen Jahren immer wieder Kampagnen produziert, die mindestens Unbehagen auslösen" (Spiegel-Online, 11.5.2015, verfügbar unter: www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/mia-goth-in-miu-miu-werbung-verbot-von-kampagne-a-1033258.html [28.2.2016].
  16. Folgendes Zitat verdeutlicht Brambergers Sichtweise: "Die Kindfrau ist Produkt von sich überschneidenden Diskursen. Gerade der Schnittpunkt dieser Diskurse (der wiederum diskursiv bestimmt ist) bildet den Ort und die Position, an dem die Kindfrau auftritt. Lolita ist einem Diskurs von der Kindfrau zuzuordnen, in dem sich u.a. solche um Mißbrauch und Pädophilie, Liebe und Gewalt ineinander verschränken" (ebd., 21f).

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Autorin

Christa Paul
c/o Allerleirauh e.V.
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22089 Hamburg
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www.allerleirauh.de

Dr. phil. Christa Paul ist Sozialpädagogin, seit 19 Jahren Mitarbeiterin der Hamburger Fachberatungsstelle Allerleirauh (Beratung bei sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend, Prävention, Fortbildung), arbeitet seit 35 Jahren zum Thema (sexualisierte) Gewalt gegen Mädchen und Frauen.



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